Änderung der Mindener Fristensatzung für Wasserschutzgebiete

Minden. Die Mitglieder der Mindener Stadtverordnetenversammlung haben in der Sitzung vom 26. Mai 2011 einstimmig beschlossen, dass die derzeitige „Fristensatzung für die vorgezogene Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten“ geändert werden soll. Die Stadtverwaltung wird daher bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2011 eine entsprechende Änderungssatzung erarbeiten.

Es sei zurzeit nicht absehbar, zu welchen Ergebnissen die zur Thematik geführten Diskussionen auf Landesebene führen würden, erläuterte der Stadtverordnete Bernd Müller in der Ratssitzung. Daher hätten die Fraktionen gemeinsam entschieden, die in der Satzung festgesetzten Fertigstellungsfristen um vier Monate hinauszuschieben. Der bisherige Endtermin der Satzung (31. Dezember 2015) werde jedoch dadurch nicht berührt.

Die erste Frist endet demnach nicht mehr am 1. März 2012, sondern erst am 1. Juli 2012. Von dieser Frist sind rund 560 Grundstücke betroffen. Von den weiteren Fristen – die immer im Abstand von vier Monaten beginnen – sind jeweils 400 bis 600 Grundstücke betroffen. Die letzte Frist endet nun am 1. November 2015. Insgesamt sind in Minden rund 5300 Grundstücke in Wasserschutzgebieten gelegen.

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