Minden(mr/sm). Der Masterplan Aktives Stadtzentrum Minden Innenstadt und das dazu entwickelte „Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept“ beinhalten vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Mindener Innenstadt. Eine dieser Maßnahmen ist das aus der Oberen Altstadt bekannte Mittel der Förderung von Fassadenerneuerungen und Innenhofbegrünungen.
„Hiermit sollen im neu geschaffenen Sanierungsgebiet 4 für private Hauseigentümer Anreize geschaffen werden, die Fassaden ihrer Gebäude zu sanieren, städtebauliche Missstände zu beseitigen oder sie in einen gepflegten Zustand zu versetzen“, so der Bereich Stadtplanung. Ebenso sollen die Schaffung oder Verbesserung von Aufenthaltsflächen im privaten Innenhofbereich gefördert werden, um die Mindener Innenstadt lebenswerter zu gestalten. Beide Förderprogramme zielen auf eine optische Attraktivitätssteigerung und Steigerung der Gebäudequalität aber auch insbesondere auf eine verbesserte Lebensqualität in der Innenstadt ab.
Insgesamt werden in den kommenden vier Jahren 400.000 Euro für derartige Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Bewilligungsbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen liegt jetzt vor.
Alle privaten Hauseigentümer im Sanierungsgebiet 4 können nun – in Abhängigkeit von der Höhe der Investitionssumme – einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Aufwendungen oder maximal 30 Euro pro Quadratmeter erneuerter Fassadenfläche beziehungsweise umgestalteter Innenhoffläche als Zuschuss erhalten. Ab sofort können die Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet 4 entsprechende Förderanträge bei der Stadt Minden stellen. Die anliegende Übersichtskarte stellt die räumlichen Grenzen des Fördergebietes dar. Immobilien in dem im Zentrum abgegrenzten Sanierungsgebiet 3 (Rathausquartier) können zunächst nicht mit diesen Fördermitteln bedacht werden.
Die Antragsformulare und die ausführlichen Förderrichtlinien sind auf der Internetseite der Stadt Minden unter Planen und Bauen / Stadtplanung / Innenstadtentwicklung abrufbar