Minden(mr/sm). Sie sollen das Frühjahr einläuten und den regionalen Zusammenhalt fördern – die Rede ist von Osterfeuern. Auch 2012 laden in Minden 23 Organisationen und Vereine für den Samstag vor Ostern sowie für Ostersonntag zu Brauchtumsfeuern ein. Bevor die Feuer kommendes Wochenende entflammen, informiert die Ordnungsbehörde der Stadt Minden über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich gilt, dass Brauchtumsfeuer ausschließlich als öffentliche Veranstaltungen zulässig und der Ordnungsbehörde anzuzeigen sind. Bürger, die bei einem privaten Osterfeuer pflanzliche Abfälle oder sogar Restmüll verbrennen, verstoßen gegen geltendes Recht und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Als Brennmaterial sind nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste zu verwenden.
Noch am Tage des Verbrennens müssen die Haufen umgeschichtet werden. Dadurch sollen Kleintiere, die sich in den Brennmaterialien eingenistet oder versteckt haben, geschützt werden. Das Ausmaß der Holzstapel darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten.
Wurden die Brauchtumsfeuer angezündet, sind sie ständig von zwei Personen zu beaufsichtigen, von denen eine über 18 Jahre alt sein muss. Selbstverständlich tragen alle Veranstalter dafür Sorge, dass von ihren Feuern keine Gefahren durch Funkenflug und unbeabsichtigtes Ausbreiten des Feuers ausgehen. Auch erhebliche Belästigungen durch starke Rauchentwicklung sind zu vermeiden.
Die Ordnungsbehörde behält sich vor, im Vorfeld und bei dem Abbrennen der Feuer selbst die Umsetzung dieser Regelungen zu prüfen. Ausnahmen von den genannten Bestimmungen können nur auf Antrag erlaubt werden.
Weitere Informationen zu dem Thema „Brauchtumsfeuer“ sind für Minden in Paragraph 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung nachzulesen. Für Fragen steht Holger David von der Ordnungsbehörde der Stadt Minden zur Verfügung (Tel.: 0571/ 89 417, Mail: h.david@minden.de).