Minden: Erstes Bürgerbegehren zu Bebauungsplan in NRW

Minden/Kreis-Minden-Lübbecke/NRW(mr). In Nordrhein-Westfalen ist das erste Bauleitplanungs-Bürgerbegehren mit einer Chance auf Zulassung gestartet. Eine Initiative in Minden will den Bau eines aus ihrer Sicht überdimensionierten Einkaufszentrums verhindern. Stattdessen soll es auf der Fläche mehr Grün geben. Nach einer Gesetzesänderung durch den Landtag im Dezember sind solche Bürgerbegehren erlaubt.

Eine Investorengemeinschaft plant eine Bebauung der Brache Klinikum I in Minden. Vorgesehen ist eine hochwertige Wohnbebauung auf großen Grundstücken, ein Supermarkt sowie kleinerer Einzelhandel. Der Stadtrat hatte hierzu am 1. März einen entsprechenden Bebauungsplan beschlossen.

Die Bürgerinitiative kritisiert, dass die Supermarktfläche in den Entwürfen viel zu groß ausgewiesen sei. Die Bevölkerungszahl sei in den letzten Jahren stetig zurückgegangen und sinke nach derzeitigen Prognosen weiter. Deshalb sei eine Ausweisung einer Sonderfläche von 13.700 Quadratmetern mit einer Verkaufsfläche von 3.574 Quadratmetern nicht erforderlich. Die Belebung der Innenstadt werde durch die zusätzlichen Verkaufsflächen behindert.

Bei der geplanten Bebauung gerate der vorgesehene Grünzug zu klein. Dieser sollte nach den Vorstellungen der Initiative ein Drittel der Brache einnehmen. Gefordert wird dabei auch die Anlage eines Spielplatzes, da es im näheren Umfeld kein weiteres Spielangebot gebe. Der Supermarkt solle auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden.

„Das Bürgerbegehren in Minden füllt die neuen Spielregeln für die direkte Demokratie als erstes mit Leben“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die Initiative in der Weserstadt. „Dass in Bonn, Sassenberg und Witten bereits weitere Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen in den Startlöchern stehen, beweist, dass die Öffnung der Bauleitplanung für die direkte Demokratie eine wichtige und richtige Entscheidung war“, so Slonka weiter. In Legden findet außerdem am 13. Mai ein Bürgerentscheid über ein neues Gewerbegebiet statt.

In einigen anderen Bundesländern sind Bürgerbegehren zu stadtentwicklungspolitischen Fragen schon länger möglich. Laut einer Statistik von Mehr Demokratie machen sie in Bayern beispielsweise acht Prozent aller Verfahren aus.

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