Minden(mr/sm). Die Bezirksregierung Detmold hat nach erweiterten Beschlüssen des Rates Mitte Mai jetzt den Haushaltssanierungsplan der Stadt Minden genehmigt. Das Schreiben sei am 13. Juni bei der Stadtverwaltung eingegangen, berichtete Stadtkämmerer Norbert Kresse im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss. Minden habe damit wieder den Status einer Kommune mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (HSK). Die Haushaltssatzung darf jetzt wieder veröffentlicht werden und erlangt rückwirkend zum 1. Januar 2012 Rechtskraft. Um eine Lücke in Höhe von 800000 Euro zu schließen soll in den Beratungen zum Haushalt 2013 über eine Anhebung der Gewerbesteuer oder Grundsteuer B gesprochen werden.
Die erstmalige Genehmigung des Haushaltssanierungsplans sei zwar ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltig ausgeglichenen Haushaltswirtschaft, stellt Stadtkämmerer Kresse fest. Allerdings sei zu betonen, dass der Sanierungsplan fordere, zusätzliche eigene Konsolidierungsbeiträge von jährlich rund 6 Millionen Euro bis 2016 beziehungsweise 8,8 Millionen Euro bis 2020 zu generieren.
Vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen seit 1998 sei dies eine gewaltige Herausforderung für Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren, fasst Kresse zusammen. Allein für das Jahr 2012 ist ein strukturelles Defizit von 14,2 Millionen Euro zu erwarten. Dieses bedeute, dass trotz Hilfen vom Land Nordrhein-Westfalen aus dem Stärkungspakt, weiter Ausgaben gesenkt und Einnahmen gesteigert werden müssen, um Ende 2016 den Haushaltsausgleich zu schaffen.
Die Genehmigung sei an zahlreiche Bedingungen gekoppelt. Zum Beispiel müssen für nicht umsetzbare Sparmaßnahmen künftig zwingend Ersatzmaßnahmen benannt werden. Auch stehe eine Realsteuersatzanhebung und möglicherweise weitere Standardabsenkungen an, um den zusätzlichen Eigenbeitrag zu erreichen. „Auch die Bürgerinnen und Bürger werden das zu spüren bekommen“, so Kresse.
Positiv zu bemerken sei, dass das Budget der freiwilligen Leistungen auf dem Stand von 2012 gedeckelt sei. Hierin eingeschlossen sind auch die mittelfristig vereinbarten 80.000 Euro jährlicher Beitrag für die Nordwestdeutsche Philharmonie, berichtete Kresse im Haupt- und Finanzausschuss. Ebenfalls erfreulich: Der Investitionsplan, zu dessen Finanzierung letztmalig für 2012 Kreditaufnahmen vorgesehen sind, kann unmittelbar umgesetzt werden. Minden soll aber weiterhin für die anstehenden Investitionen eine Dinglichkeitsliste führen, heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung.
Mit großer Mehrheit hatte der Rat bereits am 15. Dezember 2011 – und damit als eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen überhaupt – den Haushaltssanierungsplan beschlossen. Dieser muss erstellt werden, weil Minden pflichtig am Stärkungspaktgesetz teilnimmt und damit zu 34 Kommunen in NRW gehört, die von Überschuldung bedroht oder bereits überschuldet sind. Eine Überarbeitung des Sanierungsplanes war notwendig geworden, nachdem das Innenministerium dem Plan nicht zugestimmt hat.
Zur Begründung wurde angeführt, dass die Anhebung der Steuersätze nicht ausgeschöpft worden seien. Die Stadt hatte – nachdem weniger Mittel vom Land aus dem Stärkungspakt geflossen sind, als berechnet – den Haushaltsausgleich erst für das Jahr 2017 dargestellt. Das Land hatte vorgegeben, dass dieses bereits Ende 2016 erfolgen muss. Die so entstandene Lücke in Höhe von rund 800.000 Euro soll mit einer Erhöhung der Grundsteuer B, die nicht nur Hausbesitzer sondern auch Wohnungsmieter stärker belasten wird, oder des Gewerbesteuersatzes gefüllt werden. Darüber soll in den Beratungen zum Haushalt 2013 gesprochen werden.