Hiddenhausen: Tatverdächtiger im „Hammer“ Mordfall festgenommen

Hiddenhausen(mr/kpb). Im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall der getöteten 72-Jährigen in Hiddenhausen hat es eine erste Festnahme gegeben. Im Rahmen der Umfeldermittlungen des Opfers und des Tatortes hatte es am Freitag auch die Überprüfung eines 44-Jährigen aus Hiddenhausen gegeben. Dabei handelt es sich um eine Kontaktperson der Opferfamilie. Der 44-Jährige war in den Focus der Ermittler geraten, weil er in der Vergangenheit auch Gast in der kleinen Pension war. Diese Überprüfungen laufen derzeit als kriminalistische Standartmaßnahme in vielen Fällen.

Im Rahmen der zunächst routinemäßig durchgeführten Vernehmung fielen erste Unstimmigkeiten auf. Diese Unstimmigkeiten führten dann zu weiteren Überprüfungen. So wurden Fahrzeug und Wohnung des Hiddenhausers durchsucht. Dabei fiel besonders schwer ins Gewicht, dass der Tatverdächtige zur Tatzeit kein Alibi angeben konnte. Die Ermittler entschlossen sich daher am Freitagabend zur Festnahme des 44-Jährigen.

Nach weiteren Ermittlungen wurde der Hiddenhauser am Samstagabend dem Haftrichter vorgeführt. Dieser sah den dringenden Tatverdacht als begründet an und erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Der Tatverdächtige streitet die Tat ab.

Für die Kommission ergibt sich nach diesem vorläufigen Ermittlungserfolg kein Grund die Hände in den Schoß zu legen sondern ein Wust an weiteren umfangreichen Recherchen und Untersuchungen. Die beim Tatverdächtigen festgestellten Spuren müssen mit den am Tatort sichergestellten Spuren abgeglichen werden. Laborergebnisse werden noch etwas auf sich warten lassen. Aus diesen Gründen gehen Staatsanwaltschaft und die Mordkommission professionell mit diesem nur vorläufigen Ergebnis um und ermitteln akribisch weiterhin alle Spuren und untersuchen weiterhin auch andere Verdachtsmomente. Insbesondere bleiben Zeugen aufgerufen, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, die am Tattag oder in den Tagen zuvor verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Derzeit geht die Polizei von einem tatrelevanten Zeitraum zwischen 07.00 Uhr und 12.30 Uhr aus.

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