Minden-Lübbecke: Musikunterricht bleibt umsatzsteuerfrei

Kreis-Minden-Lübbecke(mr). Die Sorgen und Ängste von Eltern, Schülern  und Musikschulbetreibern im Mühlenkreis, dass mit einer neuen Steuerrechtsregelung Mehrkosten auf sie zukommen, sind nicht gerechtfertigt. Darauf wies der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Steffen Kampeter, hin.

Die Musikschulen hatten in den vergangenen Tagen aufgrund eines Vorschlages aus dem Bundesfinanzministerium befürchtet, sie würden den erweiterten Mehrwertsteuerpflichten unterliegen. Kampeter sagt dazu: „Steuergesetze sind in Deutschland leider viel zu kompliziert und führen deshalb ab und an zu Missverständnissen. Hier kann ich klar Entwarnung geben.“ Der betreffende Vorschlag, so Kampeter, führe keine neue Steuerpflicht für den klassischen Musikunterricht ein, sondern sei vielmehr darauf ausgerichtet, die Besteuerung von Freizeitaktivitäten von denen, die der Aus- und Fortbildung dienen, zu unterscheiden.

Kampeter freue sich, dass der Mühlenkreis auch weiterhin mit privaten und öffentlichen Musikschulen über ein hochwertiges Angebot in der Musikerziehung verfüge. Das belegten unter anderem auch die vielfältigen Erfolge junger Musiker – etwa bei „Jugend musiziert“.  Es gelte, die hohe Musikalität im Mühlenkreis auch zukünftig zu fördern. „Hier leisten sowohl private Musikschulen als auch öffentliche Anbieter wie z.B. die kommunalen Musikschulen oder die VHS eine gute Arbeit“, so Kampeter.

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