Berlin/Minden-Lübbecke: „2013 wird ein Jahr für unsere Kommunen“

Berlin/Kreis-Minden-Lübbecke(mr). „2013 wird ein Jahr für unsere Kommunen“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Steffen Kampeter. Die Weichen dafür sind bereits richtig gestellt: mit Jahreswechsel tritt die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik in Kraft.  „Insbesondere durch die Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei andauernder Erwerbsminderung leistet der Bund einen deutlichen und vor allem nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation“, so Kampeter.

Speziell der Kreis Minden-Lübbecke wird in 2013 so um 10,1 Millionen Euro entlastet. Die vollständige Erstattung der Kosten ab dem Folgejahr bedeutet für den Mühlenkreis dann eine jährliche Entlastung von über 13,7 Millionen Euro. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und der damit zu erwartenden Dynamik dieser Ausgaben werde diese Maßnahme des Bundes jedoch künftig noch größere Bedeutung für die Kommunen haben, prognostiziert der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Vor diesem Hintergrund sieht Kampeter die Kostenübernahme der Altersgrundsicherung denn auch als Paradigmenwechsel in der Bundespolitik: „Anstelle die Kommunen mit immer neuen Aufgaben und Ausgaben zu belasten, stärken wir die Städte, Gemeinden und Landkreise.“

Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB XII), das zum ersten Januar 2013 in Kraft tritt, schafft der Bund die Voraussetzungen für eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen, sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Der Anteil des Bundes an den Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt durch das Gesetz im kommenden Jahr auf 75 Prozent. Ab dem Jahr 2014 erstattet der Bund diese Nettoausgaben vollständig. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 stellt der Bund damit zusätzlich 18,5 Milliarden Euro zugunsten der Kommunen zur Verfügung.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der Sozialhilfe. Sie sichert das Existenzminimum für ältere und schwer kranke Menschen. In den vergangenen zehn Jahren haben sich dabei die Kosten verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich rund vier Milliarden, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels.

Da der Bund jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen keine direkten Finanzbeziehungen zu den Kommunen unterhalten kann, zahlt der Bund die Erstattung an die Bundesländer. „Deshalb setze und dränge ich auch darauf, dass die Länder die neugewonnenen finanziellen Handlungsspielräume auch nutzen, um die Kommunen zu entlasten“, betont Kampeter.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert