Kreis-Minden-Lübbecke/OWL(mr). Ab 28.12.2012 startet wieder der Verkauf von Böllern und Raketen in den Geschäften.
So dürfen Geschäfte nur eine bestimmte Menge an Feuerwerkskörpern ausstellen. Im Verkauf und im Lager dürfen Böller und Feuerwerkskörper nicht neben brennbaren Stoffen wie Feuerzeugen, Haarspray liegen. Auch auf die Einhaltung Altersgrenze von zwölf bis achtzehn Jahren müssen die Händler achten. Heute und morgen werden sechzehn Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in den Läden der Region kontrollieren.