Kreis-Minden-Lübbecke(mr/sm). Um 1,05 Prozentpunkte will der Kreis Minden-Lübbecke laut seinem Haushaltsplan-Entwurf 2013 die Kreisumlage auf dann 40,6 Prozent erhöhen. Für die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden bedeutet dies einschließlich der Mitnahmeeffekte durch die gestiegene Steuerkraft insgesamt eine absolute Mehrbelastung von rund 10,4 Millionen Euro im Jahr 2013, gegen die sich die Kommunen in einem gemeinsamen Schreiben wehren. Der Kreis begründet die Erhöhung der Kreisumlage u.a. mit einem gestiegenen Finanzierungsbedarf bei der Landschaftsverbandsumlage, den Sozialleistungen sowie gestiegenen Personal- und Sachkosten. Der Kreishaushalt wäre mit dieser Erhöhung erstmals seit Jahren in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2013 soll am 15. März im Kreistag erfolgen.
Die elf Kommunen kritisieren in ihrer Einwendung zum Kreishaushalt die Erhöhung scharf und fordern Kreisspitze sowie Kreispolitiker auf, die eigenen Möglichkeiten zur Reduzierung des Finanzierungsdefizits auszuschöpfen: „Die geplante neuerliche Erhöhung der Kreisumlage ist absolut unverständlich und vollkommen inakzeptabel“, heißt es in zwei Stellungnahmen, die von allen elf Bürgermeistern und den Kämmerern unterschrieben wurde. Vielmehr wird erwartet, dass der Mitnahmeeffekt durch gestiegene Umlagegrundlagen und insbesondere die um 7,2 Mio. Euro gestiegene Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu einer Kreisumlagensenkung genutzt werden. Wenn hierfür zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen, darf auch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kein Tabu sein, so die Bürgermeister.
Die kreisangehörigen Kommunen haben – mit Ausnahme von Stemwede – ihre Ausgleichsrücklagen bereits vollständig aufgezehrt. Demgegenüber verfüge der Kreis zum Jahresende 2012 mit 13,3 Millionen Euro immerhin noch über rund ein Drittel dieses Ausgleichspuffers.
Bei der Bemessung der Kreisumlage müsse der Kreis seiner gesetzlichen Verpflichtung laut Kreisordnung nachkommen. Danach sei eine Erhöhung des Umlagesatzes nur zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich beziehungsweise zur Defizitreduzierung ausgeschöpft sind. Darüber hinaus ist auf die Finanzkraft der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen. Dieses Gebot beinhalte auch, dass Konsolidierungszwänge die Kreise in gleicher Weise treffen sollen wie die Städte und Gemeinden. Aktuell befinden sich vier kreisangehörige Kommunen in der formalen Haushaltssicherung, davon zwei – Minden und Porta Westfalica – unter den besonderen Anforderungen des Landesprogramms „Stärkungspakt Stadtfinanzen“.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke begrüßen in ihren Schreiben zwar, dass der Kreis die erstmals mit dem Haushaltsplan 2011 sichtbar gemachten Konsolidierungsanstrengungen fortsetze und einen Betrag von rund 3,3 Millionen Euro für das Jahr 2013 ausweist. Angesichts der Entwicklung der Kreisfinanzen reiche dieser „eher als konventionell zu bezeichnende Einstieg in den Defizitabbau“ aber nicht aus, zumal der Betrag seit dem Jahr 2011 nahezu unverändert ausgewiesen wird. Analog zu den hohen Konsolidierungserfordernissen in den Kommunen des Kreisgebiets sind auch auf Kreisebene weitere Maßnahmen mit jährlich steigenden zusätzlichen Entlastungspotentialen zu entwickeln, so die Städte und Gemeinden.
„Zusammenfassend fordern wir die Verantwortungsträger der Kreisverwaltung und des Kreistages auf, dass zumindest die Hälfte der Netto-Entlastung des Kreises im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch die ab 2013 auf 75 Prozent der Ist-Kosten erhöhte Bundesbeteiligung in Höhe von rd. 3 Millionen Euro an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergegeben wird, und zwar über eine entsprechende Senkung der Kreisumlage“, so die Bürgermeister und Kämmerer.
Abschließend kündigten die elf Städte und Gemeinden an, sich „mit allen Mitteln gegen eine weitere Erhöhung der Kreisumlage zu wehren“. Sollte dies im Ergebnis erfolglos bleiben, wird vielen Kommunen im Kreisgebiet perspektivisch nur die Möglichkeit bleiben, die Umlageerhöhung eins zu eins in Form einer Erhöhung der Grundsteuer an die Bürgerinnen und Bürger im Mühlenkreis weiterzugeben.