Lübbecke(mr/sl). Die Osterzeit rückt näher und damit auch die traditionellen Osterfeuer. Das Lübbecker Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Regelungen für Osterfeuer hin. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dem Ordnungsamt der Stadt Lübbecke mindestens 14 Tage vorher unter Benennung einer volljährigen Aufsichtsperson anzuzeigen. In diesem Jahr läuft die Meldefrist bis Freitag, 15. März. Abgebrannt werden dürfen Osterfeuer von Ostersamstag bis Ostermontag.
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der ein Osterfeuer veranstaltet, selbst für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich bleibt. Sollte eine der Vorschriften nicht eingehalten werden, kann ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Aufsichtsperson eingeleitet werden. Bei der Stadt Lübbecke kann ein Merkblatt mit den Bestimmungen zum Abbrennen von Osterfeuern angefordert werden. Ansprechpartnerin ist Sarah Schumacher, Telefon: 05741/276-286.