Lübbecke(mr/sm). Der Bestand aller Lübbecker Grundschulen ist trotz sinkender Schülerzahlen für die nächsten Jahre gesichert. Dies lässt sich aus den vorliegenden Geburtenzahlen für Lübbecke, den Erkenntnissen zum Anmeldeverhalten der Eltern in den Jahren 2012 und 2013 sowie aus neuen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zu Klassenstärken ableiten. Die politischen Fraktionen haben sich deshalb darauf verständigt, den eingeleiteten Grundschulentwicklungsprozess zunächst bis zum Jahr 2015 auszusetzen.
„Wir hätten diesen Prozess aktuell nur sinnvoll fortsetzen können, wenn von allen Fraktionen ein klares Signal gekommen wäre, an diesem Thema losgelöst vom anstehenden Kommunalwahlkampf gemeinsam weiterzuarbeiten. Das war so nicht gegeben“, erklärt Dezernent Frank Haberbosch für die Stadt Lübbecke als Schulträger. „Nach den aktuellen Erkenntnissen besteht zwar kein unmittelbarer Handlungsdruck. Trotzdem gilt es, mit einer strukturierten Grundschulentwicklung ab 2015 die Grundschullandschaft für die Zukunft stabil aufzustellen, um den Schülern und Lehrern mit gut ausgestatteten, modernen Schulgebäuden ideale Rahmenbedingungen für das Lernen in Lübbecke zu bieten. Bis dahin erhoffen wir uns auch ein deutlich klareres Bild hinsichtlich der Anforderungen an eine inklusive Beschulung sowie der Weiterentwicklung des Ganztagsangebots an Grundschulen.
Mit den neuen Vorgaben des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes NRW werden die Klassen in Grundschulen insgesamt kleiner. Die Untergrenze für die Bildung einer Schulklasse wird von 18 auf 15 Schüler gesenkt. So können trotz sinkender Schülerzahlen in Lübbecke nach derzeitigem Stand in den kommenden Jahren an jeder der fünf Grundschulen einschließlich Grundschulverbund Gehlenbeck-Nettelstedt zwei Schulklassen pro Jahrgang eingerichtet werden. „Problematisch ist allerdings die damit einhergehende Verteuerung der Schulstandorte, was auf Dauer kreative und einvernehmliche Lösungen erfordert“, betont Haberbosch.