Minden(mr/sm). Sie sollen das Frühjahr einläuten und den regionalen Zusammenhalt fördern – die Rede ist von Osterfeuern. Auch 2013 laden in Minden 23 Organisationen und Vereine für den Samstag vor Ostern sowie für Ostersonntag zu Brauchtumsfeuern ein. Bevor die Feuer entflammen, informiert die Ordnungsbehörde der Stadt Minden über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Osterfeuer dienen ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Entsorgung von eigenen Garten- oder anderen Abfällen. Sie dürfen nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften abgebrannt werden und müssen für jeden zugänglich sein.
Als Brennmaterial sind ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste zu verwenden. Die Verbrennung anderer Stoffe und Gegenstände, z.B. beschichtetes Holz, Altreifen, Kunststoffteile, ist untersagt. Noch am Tage des Verbrennens müssen die Haufen umgeschichtet werden. Dadurch sollen Kleintiere, die sich in den Brennmaterialien eingenistet oder versteckt haben, geschützt werden. Das Ausmaß der Holzstapel darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten.
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsichten dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind und die Asche zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen anschließend mit Erdreich abgedeckt wurde. Gar nicht erst angezündet werden darf das Feuer bei starkem Wind. Bei aufkommendem starkem Wind ist es unverzüglich zu löschen. Weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Immissionsminderung müssen der Ordnungsbehörde im Voraus dargelegt werden.
Für Fragen zu dem Thema steht Holger David, Ordnungsbehörde der Stadt Minden, zur Verfügung (Tel.: 0571 89 417, h.david@minden.de).