Minden(mr). Seit einigen Jahren ist die Patientenverfügung in Deutschland ein rechtsverbindliches Dokument. Dennoch bleiben bei vielen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern im medizinischen Bereich Unsicherheiten im konkreten Fall: Wie ermitteln und dokumentieren Ärzte und Pflegekräfte den Willen des Patienten in Fällen, die nicht so eindeutig sind, wie es der Gesetzgeber vorsieht? Wie setzen Ärzte und Pflegekräfte den erklärten Willen des Patienten auf den Stationen um? Wie wird auf den Intensivstationen bei einer Therapiezieländerung verfahren? All dies sind Fragen, die das Klinische Ethik Komitee des Johannes Wesling Klinikums Minden in Leitlinien beantwortet.
Diese werden am Dienstag, den 09. April um 14:00 Uhr der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern vorgestellt. Im Hörsaal des Johannes Wesling Klinikums Minden spricht neben Dr. Jörg Philipps, Vorsitzender des Klinischen Ethik Komitees am JWK auch Dr. Gerald Neitzke, Vorsitzender des Klinischen Ethik Komitees der Medizinischen Hochschule Hannover.