Patientenverfügung – Wie gehen wir mit dem Willen des Patienten um?

Der Umgang mit Patientenverfügungen, auch auf Intensivstationen, ist Thema einer Fortbildung des Klinischen Ethikkomitees des Johannes Wesling Klinikums Minden, um 14:00 Uhr, am 09. April 2013, im Hörsaal des JWK. Foto: MKK
Der Umgang mit Patientenverfügungen, auch auf Intensivstationen, ist Thema einer Fortbildung des Klinischen Ethikkomitees des Johannes Wesling Klinikums Minden, um 14:00 Uhr, am 09. April 2013, im Hörsaal des JWK. Foto: MKK

Minden(mr). Seit einigen Jahren ist die Patientenverfügung in Deutschland ein rechtsverbindliches Dokument. Dennoch bleiben bei vielen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern im medizinischen Bereich Unsicherheiten im konkreten Fall: Wie ermitteln und dokumentieren Ärzte und Pflegekräfte den Willen des Patienten in Fällen, die nicht so eindeutig sind, wie es der Gesetzgeber vorsieht? Wie setzen Ärzte und Pflegekräfte  den erklärten Willen des Patienten auf den Stationen um? Wie wird auf den Intensivstationen bei einer Therapiezieländerung verfahren? All dies sind Fragen, die das Klinische Ethik Komitee des Johannes Wesling Klinikums Minden in Leitlinien beantwortet.

Diese werden am Dienstag, den 09. April um 14:00 Uhr der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern vorgestellt. Im Hörsaal des Johannes Wesling Klinikums Minden spricht neben Dr. Jörg Philipps, Vorsitzender des Klinischen Ethik Komitees am JWK auch Dr. Gerald Neitzke, Vorsitzender des Klinischen Ethik Komitees der Medizinischen Hochschule Hannover.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert