Minden: Hoka Bar fehlt Erlaubnis für regelmäßige Musikveranstaltungen

Minden(mr). Der Inhaber der Hoka Bar teilte über das soziale Netzwerk „Facebook“ in der vergangen Woche mit, das Ordnungsamt habe ihm die Veranstaltung von Karaoke Partys untersagt. Das Ordnungsamt der Stadt Minden teilt auf MR-Anfrage mit, dass mit der normalen Gaststättenerlaubnis mit der die Hoka Bar derzeit betrieben wird nur einzelne Musikveranstaltungen erlaubt seien. Das Ordnungsamt der Stadt Minden teilt zur Verdeutlichung der Regelung eine Häufigkeit von durchschnittlich einer Veranstaltung im Monat mit. Diese Regelung sei im vorliegenden Fall weit überschritten worden und Anwohner, unter anderem, durch die Musik in der Nachtruhe massiv beeinträchtig worden, teilt Susann Lewerenz, Pressesprecherin der Stadt Minden mit. Ein notwendiger weitergehender Antrag der „regelmäßige Musikveranstaltung“ und Außengastronomie erlaube sei nicht eingereicht worden.

„Die erforderlichen Zusatzgenehmigungen begründen sich wegen der damit verbundenen Emissionen. Ziel sei die Vermeidung der Beeinträchtigung der Nachtruhe der Anwohner unter anderem durch Musik, wie es derzeit bei der Hoka Bar der Fall sei.

Der Gaststättenbetreiber sei über diese Rechtslage seitens der Ordnungsbehörde mehrfach eingehend informiert worden.

Umliegende Anwohner berichten, dass in der Hoka Bar jedes Wochenende laute Musikveranstaltungen stattgefunden haben. Als besonders störend hätten sie allerding die vielen Leute vor der Gaststätte empfunden, die sich zu einem großen Teil laut lärmend bis in die frühen Morgenstunden vor dem Lokal aufgehalten hätten, so dass es ihnen auch zu fortgeschrittener Zeit nicht möglich gewesen sei, einen erholsamen Schlaf zu finden.

Ordnungsbehörde ist gesprächsbereit

Wenn in der Hoka Bar regelmäßige Musikveranstaltungen stattfinden und Außengastronomie eingerichtet werden sollen, so müsse dies durch den Gaststättenbetreiber bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Die Genehmigung kann nur erfolgen, wenn durch geeignete Maßnahmen, baulicher Art, Anpassung der Betriebszeiten, und gedrosselter Lärmwerte die rechtlichen Ansprüche der Anwohner auf Einhaltung zulässiger Lärmwerte gewahrt werden

Die Stadt Minden signalisiert Gesprächsbereitschaft: „Die Ordnungsbehörde steht gern zur Beratung zur Verfügung und würde entsprechende Gespräche begrüßen. Rechtsverstöße werden jedoch im Interesse der Anwohner nicht akzeptiert.“

 

 

 

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