Belastung durch Sozialabgaben für Besserverdiener wächst 2014

Berlin(mr/fin). Einem Medienbericht zufolge wird die Beitragsbemessungsgrenze 2014 steigen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steigen so die Sozialabgaben im kommenden Jahr. Betroffensind laut der Süddeutschen Zeitung Beschäftigte, die derzeit mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen.

Sozialabgaben sollen 2014 kräftig steigen

Bereits in der letzten September-Woche wurden Medienberichte laut, wonach die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr steigen wird. Nun liegt der Süddeutschen Zeitung eine Beschlussvorlage für das Bundeskabinett vor, die die Erhöhung bestätigt. Die Regierung will die Grenze für die Sozialversicherung am Mittwoch verabschieden. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nicht nur für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung, sondern auch für die Pflege- und Krankenversicherung. Laut der Zeitung führt dies für Arbeitnehmer abhängig vom Einkommen zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung von bis zu 251 Euro im Jahr.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2014 stehen so gut wie fest

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie ist von der Einkommensentwicklung in Deutschland abhängig. Da die Löhne in den letzten Monaten gestiegen sind, muss nun auch die Bemessungsgrenze angepasst werden. Für Westdeutsche wird die Grenze 2014 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.950 Eurosteigen. Das entspricht einer Erhöhung um 150 Euro. Im Osten wird die Grenze um 100 Euro auf 5.000 Euro erhöht. Die Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern sind auf die unterschiedliche Lohnentwicklung und auf das durchschnittlich geringere Einkommen ist Ostdeutschland zurückzuführen.

Höhere Belastung für Arbeitnehmer

Wie sich die neue Beitragsbemessungsgrenze auf die Verbraucher auswirkt, zeigt ein Beispiel: Bei einem westdeutschen Beschäftigten mit einem derzeitigen Bruttoeinkommen von 5.950 Euro im Monat wird für der Erhebung der Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge bisher das Einkommen bis 5.800 Euro berücksichtigt. Das entspricht der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist für die Sozialbeiträgeohne Bedeutung. Steigt die Grenze nun auf 5.950 Euro, bedeutet das für den Arbeitnehmer, dass künftig sein komplettes Einkommen berücksichtigt wird. Er muss so höhere Sozialabgaben leisten.

Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherung steigt

Auch für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist bundesweit einheitlich und soll 2014 bei 4.050 Euro brutto im Monat (48.600 Euro/Jahr) liegen. Wie finanzen.de berichtet, ergibt sich für die gesetzliche Krankenversicherung dadurch ein monatlicher Höchstbeitrag von 627,75 Euro. 2013 sind es noch 610,32 Euro. Da die Beiträge zur Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmern und -gebern aufgeteilt werden, müssen Arbeitnehmer künftig rund neun Euro und Arbeitgeber rund acht Euro mehr für die Versicherung zahlen, wenn das Bruttoeinkommen über der neuen Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Am Mittwoch will das Bundeskabinett die Bemessungsgrenzen für 2014 verabschieden. Da der Bundesrat dem Vorschlag bereits zugestimmt hat, gilt die Entscheidung als sicher.

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