Rahden/Hille (mr/kpb). Bei Kontrollen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen hat die Polizei in Rahden und Hille erhebliche Verkehrsverstöße festgestellt. So war am Dienstagabend ein Maishäcksler mit seinem ungesicherten Schneidewerkzeugen bei Dunkelheit und Regen auf der vielbefahrenen B 239 unterwegs. Die Beamten des Lübbecker Verkehrsdienstes stoppten die selbst fahrende Arbeitsmaschine gegen 19.30 Uhr im Bereich Rahden-Kleinendorf. Der für ein Lohnunternehmen tätige Fahrer hatte es versäumt, die spitzen und scharfkantigen Werkzeuge abzudecken und mit Warnschilder zu kennzeichnen.
Außerdem hatte das große Fahrzeuge eine Breite von 3,6 Meter. Die dafür erforderliche Ausnahmegenehmigung, zulässig sind normal 3 Meter, lag nicht vor. Um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu unterbinden, untersagten die Polizisten zunächst die Weiterfahrt. Sowohl auf den Fahrer, wie auch den Halter kommt nun einen Anzeige zu. Ein Bild von dem ungesicherten Fahrzeug ist der Meldung angehängt.
Bereits Ende Oktober war den Verkehrsexperten der Polizei die ungesicherte Ladung eines Traktors samt Anhänger auf der L 770 in Hille aufgefallen. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass sich auf dem Anhänger zwei Behälter mit insgesamt 1,9 Tonnen Propionsäure, einem Futtermittelzusatz, befanden. Damit war die zulässige Transportmenge erheblich überschritten. Der Transport fiel somit unter das Gefahrgutrecht. Der 17-jährige Fahrer hatte die Ladung von einem Futtermittelhandel geholt und war auf dem Heimweg. Da er nicht im Besitz einer gesonderten Fahrerlaubnis für einen Gefahrguttransport ist, das Fahrzeug nicht dementsprechend gekennzeichnet und die Ladung unzureichend gesichert war, kommt auf den Jugendlichen, aber auch auf den Fahrzeughalter sowie den Verlader jeweils eine umfangreiche Anzeige zu. Es drohen empfindliche Geldbußen bis zu 1.000 Euro.