Lübbecke(mr/kml). Der Kreiswahlausschuss hat einstimmig die Beschwerde der Partei DIE LINKE gegen die Nichtzulassung des Wahlvorschlags für die Wahl des Stadtrates in Lübbecke durch den Wahlausschuss der Stadt Lübbecke zurückgewiesen.
Bis zum Abschluss der Einreichungsfrist muss ein gültiger Wahlvorschlag vorliegen. Dazu gehört unter anderem, dass eine korrekte Versicherung an Eides statt vorliegt. Diese lag bis zum 7. April, 18 Uhr nicht vor, so dass die formellen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben waren.