Hille: Kombifortbildung in der Freizeitarbeit

Hille(mr/gh). 2014 ist als Jahr des Ehrenamtes im Kreis Minden – Lübbecke ausgerufen. Im Rahmen dieses besonderen Jahres werden Veranstaltungen und Aktionen rund um das junge Ehrenamt angeboten.Zur weiteren Qulifizierung und Fortbildung von jungen ehrenamtlichen Mitarbeitern ab 16 Jahren, die in der Gemeinde Hille in ihren Institutionen und Vereinen tätig sind, bietet die Jugendförderung der Gemeinde Hille im Monat Mai jeweils zwei separate Themenblöcke an.

Los geht es mit der Kombifortbildung „Kindeswohlgefährdung“sowie „Recht und Aufsichtspflicht in der Freizeitarbeit“am Samstag, dem 17.05.2014.

Im Rahmen dieser Kombifortbildung beginnt der Vormittag zunächst mit dem Thema Kindeswohlgefährdung.

Was ist überhaupt eine Kindeswohlgefährdung? Welches sind die gesetzlichen Grundlagen? Welche Kriterien gibt es für eine Kindeswohlgefährdung? Welche Möglichkeiten zum aktiven Handeln gibt es bei einem konkreten Verdacht?

Gemeinsam mit den Teilnehmern dieses Modules werden diese Fragen unter fachlicher Anleitung erarbeitet. Dieses Fortbildungsmodul findet in Kooperation mit dem Kreisjugendamt Minden-Lübbeckestatt.

Nach einer Mittagspause mit einem kleinen Mittagssnack für die Teilnehmer schließt sich das Modul „Recht – Aufsichtspflicht in der Freizeitarbeit“an.

Was verbirgt sich hinter dem Thema Aufsichtspflicht für den Mitarbeiter? Welche Grundlagen sind hierfür wichtig? Welche Aspekte sollten beachtet werden? Wie komme ich meiner Aufsichtspflicht nach? All diese Fragen werden ebenfalls gemeinsam in der Gruppe erarbeitet bzw. sind auch für diejenigen angedacht, die ihr Wissen hierzu gerne „auffrischen“ möchten.

Dieses Fortbildungsangebot findet in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr im Müllerhaus, Mühlenheide 22, in der Ortschaft Südhemmern der Gemeinde Hille statt.

Beide Module können einzeln oder in Kombination gebucht werden.
Es stehen jeweils nur begrenzte Plätze zur Verfügung. Ein geringer Teilnehmerbeitrag ist mit der Anmeldung zu entrichten.

Persönliche Anmeldungen nimmt die Bürgerberatung der Gemeinde Hille im Rathaus (Am Rathaus 4, 32479 Hille) ab sofort entgegen. Ansprechpartnerinnen sind Frau Lüttge / Frau Göttner (Zi.-Nr. 35/34); die Sprechzeiten sind Mo.-Fr., 8:30–12:00 Uhr, Mo.-Mi., 14:30–16:00 Uhr, Do. 14:30 – 18:00 Uhr.

 

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