Lübbecke: Neuwahlen für den Seniorenbeirat der Stadt

Lübbecke(mr/sl). Die Wahlzeit des aktuellen Seniorenbeirates der Stadt Lübbecke endet am 31. Mai. Aktuell läuft das Vorschlagsverfahren für die Entsendung der Delegierten für die Neuwahl. Die Delegierten wählen dann in einer öffentlichen Versammlung, die für den 5. August vorgesehen ist, aus ihrer Mitte die acht stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirates und deren Stellvertreter.

Die Vorschlagslisten sind bei der Stadtverwaltung Lübbecke, Kreishausstraße 4, Zimmer 417, erhältlich. Sie können auch telefonisch unter 05741/276-165 angefordert werden. Die Vorschlagslisten sind spätestens bis zum 10. Juni bei der Stadtverwaltung Lübbecke einzureichen.

In den Seniorenbeirat gewählt werden können nur Delegierte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jede Altentagesstätte, jeder Seniorenclub, jede Seniorenvereinigung, Seniorenvertretung, Partei im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz und Wählergruppe im Sinne des Kommunalwahlgesetzes (Institutionen) kann pro 25 Senioren, die Mitglieder oder Besucher der genannten Institutionen sind, einen Delegierten entsenden. Die Vorschlagslisten müssen von 25 Senioren unterschrieben sein, die ebenfalls 60 oder älter sind. Senioren, die keiner Institution angehören, haben die Möglichkeit, sich selbst oder einen anderen Senioren als Delegierten vorzuschlagen. Auch hier müssen 25 Unterschriften von Senioren vorliegen. Fragen zum Wahlverfahren beantwortet die Stadtverwaltung unter der angegebenen Telefonnummer.

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