Kreis-Minden-Lübbecke/Düsseldorf/München(mr/kpb). Private Aufwendungen für den in Nordrhein-Westfalen hoch umstrittenen Kanal-TÜV von Abwasserleitungen sind nun doch steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof in München hat jetzt entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Abwasseranlage, die sogenannte Dichtheitsprüfung, durch einen Handwerker eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sein kann.
„Es ist gut, dass der Bundesfinanzhof bürgerfreundlich geurteilt hat. 2013 hatte die rot-grüne Landesregierung meinen Vorschlag, betroffenen Bürgern eine Steuerermäßigung zu gewähren, leider noch abgelehnt“, freut sich der FDP-Landtagsabgeordnete Kai Abruszat (Porta Westfalica), der landesweit zu den größten Kritikern der verpflichtenden Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen gehört hatte, über das bürgerfreundliche Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts in München.
Eine Dichtheitsprüfung dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer privaten Abwasseranlage und sei damit eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme, urteilten die Richter. Die Finanzverwaltung hatte die Dichtheitsprüfung als gutachterliche Tätigkeit eingestuft und deshalb eine steuerliche Begünstigung abgelehnt.
„Die betroffenen Bürger in Nordrhein-Westfalen brauchen endgültige Planungssicherheit. Ich möchte deshalb vom Finanzminister wissen, ob die Landesregierung die Finanzverwaltung im Land verpflichtend anweist, das Urteil des Bundesfinanzhofs auch unbürokratisch anzuwenden“, so Abruszat weiter. Eine Kleine Anfrage an Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) soll endgültig Klarheit bringen. Mit einer Antwort rechnet Abruszat bis spätestens Anfang März.
Keine Dichtheitsprüfung machen zu lassen ist billiger und richtig. Denn es würde wissenschaftlich erwiesen, dass defekte Rohre das Grundwasser nicht belasten.
Infos hier:
http://nrwsagtnein.blogspot.de
Außerdem ist diese steuerliche Absetzbarkeit eine Mogelpackung, weil nur die Arbeit aber nicht das Material (teuer) absetzbar ist.