Lübbecke: Pflegestaatssekretär Laumann referierte über Pfegedefizite

Lübbecke(mr/y).Vor rund 90 Zuhörern in der Stadthalle Lübbecke diskutierte Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung über die neuen Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung. Er folgte damit der Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen und Bundestagsabgeordneten des Mühlenkreises, Steffen Kampeter.

Karl-Josef-Laumann(Mitte) referierte in Lübbecke zum Themen Pflegedefizite. Eingeladen hatte dazu der heimische Bundestagsabgeordnete Steffen Kampeter(rechts) Foto: Privat
Karl-Josef-Laumann(Mitte) referierte in Lübbecke zum Themen Pflegedefizite. Eingeladen hatte dazu der heimische Bundestagsabgeordnete Steffen Kampeter(rechts) Foto: Privat

„Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Karl-Josef Laumann bereit war, zu uns in den Wahlkreis zu kommen, um mit den Betroffenen und Interessierten vor Ort über dieses so wichtige Thema zu diskutieren. Wenn zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland – und auch bei uns in Minden-Lübbecke – zu Hause gepflegt werden, zeigt das nicht nur eindrucksvoll, wie stark der Zusammenhalt der Generationen innerhalb der Familien ist. Es macht auch deutlich, dass wir als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen kontinuierlich erleichtern müssen“, so der Mühlenkreisabgeordnete Steffen Kampeter.

Laumann führte in seinem Vortrag aus, dass es jährlich einen Anstieg von zwei bis drei Prozent mehr pflegebedürftigen Menschen gibt – in wenigen Jahren sogar zehn Prozent – und das Geld allein nicht pflegen würde, sondern Menschen gebraucht werden, die sich kümmern. Er appellierte eindrucksvoll für die Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen: „Das ist ein schwerer Lebensabschnitt, den wir mit Achtung und Würde ausstatten müssen.“

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2014 das erste von zwei Gesetzen auf den Weg gebracht, um die Pflegeversicherung als wichtige sozialpolitische Errungenschaft zwanzig Jahre nach ihrem Aufbau umfassend zu stärken. Grundgedanke der Neuerungen ist, Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und noch stärker auf die Bedürfnisse der Menschen auszurichten. Außerdem wird die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung gestärkt.

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