Minden: Osterfeuer an den Feiertagen – Was gibt es dabei zu beachten

Minden(mr/sm). In den vergangenen Wochen wurden 20 Osterfeuer von Mindener Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften bei der Ordnungsbehörde Minden angezeigt. Die Brennstellen liegen über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden am Ostersamstag und Ostersonntag wieder Ziel zahlreicher Besucher sein.

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und nicht zur Entsorgung eigener Garten- oder anderer Abfälle genutzt werden dürfen. Es dürfen Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste verbrannt werden. Alle anderen Stoffe und Gegenstände, wie z.B. beschichtetes Holz, Altreifen, Kunststoffteile etc. sind im Feuer verboten.

Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Osterfeuers nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt; jedes Osterfeuer muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Das aufgeschichtete Brennmaterial darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten. Der zu verbrennende Haufen muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Die Feuerstelle ist am Tag des Abbrennens umzuschichten. Dies dient dem Schutz von Kleintieren, die sich im Brennmaterial eingenistet oder versteckt haben könnten.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss das Feuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsichten dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind und die Asche zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen anschließend mit Erdreich abgedeckt wurde. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden. Es ist bei  aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen. Die Verbrennungsreste sind spätestens bis zum Ende des folgenden Werktages fachgerecht zu entfernen. Die Brandstelle ist wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und vorhandene Verunreinigungen sind zu beseitigen.

Die Ordnungsbehörde behält sich vor, im Vorfeld und beim Abbrennen der Feuer die Einhaltung der vorgenannten Regelungen zu kontrollieren. Für Rückfragen steht André Donnecker als Ansprechpartner in der Ordnungsbehörde gern zur Verfügung (0571/ 89 425, a.donnecker@minden.de).

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