Berlin/Kreis-Minden-Lübbecke(mr/y). Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2016 die dritte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes – das so genannte Meister-BAföG -beschlossen. Damit wurden zum 1. August 2016 spürbare Leistungsverbesserungen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt auf den Weg gebracht.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD): „Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an beruflich hochqualifizierten Mitarbeitern in Deutschland wird die Weiterbildung von Fachkräften immer wichtiger. Die beschlossene Novelle senkt die Hürden zur Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung. Sie ist damit eine konkrete Hilfe für angehende Meister.“
„Durch die Novelle wird der Zuschussanteil zu den Kosten der Fortbildung von 30,5 auf 40 Prozent angehoben.“, so MdB Post. Dadurch wird die finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer beruflichen Aufstiegsfortbildung deutlich verringert. Die Novelle hat insgesamt ein Jahresvolumen von rund 90 Millionen Euro im Jahr – damit steigern Bund und Länder ihre gemeinsame Bezuschussung zur Aufstiegsfortbildung deutlich.
Nach der grundständigen Ausbildung in einem Beruf können angehende Meister wei-terhin Leistungenin Anspruch nehmen, um sich weiter zu qualifizieren. Die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sollen die finanziellen Einbußen, etwa durch Lohnausfall während der Qualifizierungsmaßnahme, abmildern und so den Fachkräften die Entscheidung zur Weiterbildung erleichtern