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Stade – ein Puzzle mit 1.000 Teilen und täglich wechselndem Bildmotiv

Minden war eine wichtige Station für Fatih G. Hier erhielt er mit der Vorlage eines Visums einen ordentlichen Wohnsitz. Foto: Mindener Rundschau

Stade/Minden(mr) Der als „Sorgerechtsstreit“ verniedlichte brutale 6fach-Mord von Stade ist nicht nur eine lokale Tragödie, sondern hat das Format zu einem internationalen Thriller – mit Minden als einem der Schauplätze. Der inzwischen verstorbene Tatverdächtige Fatih G. kam auf dubiosen Wegen aus der Türkei nach Deutschland, seine Wege führten ihn von Balkan zum Baltikum, er erhielt unter dubiosen Umständen einen Wohnsitz in Minden, war offiziell an mehreren Wohnorten gemeldet, an denen er sich nicht aufgehalten habe und lebte an einem Ort, an dem er nicht gemeldet gewesen sein soll. Ebenso dubios ist die Finanzierung des komfortablen Lebens, das er offensichtlich führte, wie auch der Kontakt zu Sylvia Sch., einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle für bi-nationale Paare in Bremen. Die Tatwaffe soll den Ermittlungen zufolge im Milieu der Berliner Organisierten Kriminalität (OK) erworben worden sein, der mutmaßliche Waffenverkäufer wurde unterdessen festgenommen. Die spärlichen Informationen der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft Stade hatten viel Spekulation sowie einige Falschmeldungen zur Folge. Ein Versuch, das bislang Bekannte einzuordnen.

Kahramanmaraş, sowohl eine Stadt als auch eine Provinz im Süden Anatoliens, ist berühmt für sein „Maraş Dondurması“, ein spezielles, aus Ziegenmilch und Orchideenwurzel hergestelltes Speiseeis. Und seit dem 29. Juni 2026 für einen „Sohn der Stadt“: Fatih G. Bzw., einen Sohn eines Sohnes der Stadt, denn geboren wurde Fatih G. am 4. April 1981 in Goslar als Sohn von Einwanderern aus Kahramanmaraş.

Fatih G., der ausschließlich die türkische Staatsbürgerschaft besaß, wuchs laut Behördenangaben in Goslar auf, doch so ganz rund scheint das nicht gelaufen zu sein. Dem Portal Goslarsche.de zufolge wurde Fatih, der seinerzeit noch einen anderen Nachnamen trug, vom Landgericht Braunschweig „am 14. Juli 1997 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen“. Das Strafmaß war eine Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dieses Jahr Bewährung hielt er nicht durch, wurde erneut straffällig und am 17. Mai 1998 wurde er wegen des „Handels mit Drogen in drei Fällen, Nötigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch“ vom Amtsgericht Goslar zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ob er diese Strafe abgesessen hat, ist nicht öffentlich bekannt.

In der Türkei, konkret in der Region Kahramanmaraş, soll sein Strafregister lang und länger geworden sein: Fatih G. wurden Sexualstraftaten, u.a. „schwerer sexueller Missbrauch Schutzbefohlener“, zur Last gelegt, er soll erneut verurteilt und inhaftiert worden sein. Bei einem offiziell genehmigten Ausgang soll er geflohen sein und sich Richtung Europa abgesetzt haben. Auf dem Weg soll er die Tochter seiner Partnerin vergewaltigt haben. Ob es auch sein Kind und wie alt dieses ist, wurde nicht öffentlich bekannt. Er wurde zur Fahndung ausgeschrieben – aber nur national. Und möglicherweise nicht unter dem Namen Fatih G. Das ist allerdings Spekulation, die zuständige Staatsanwaltschaft in Stade beantwortet Fragen zu dem Fall spärlich bis gar nicht.

Heute hier, morgen dort

Genauso dubios wie der Nachname des Mörders von Stade scheint seine Reiseroute: In verschiedenen Medienberichten ist von Aufenthaltsorten wie Kroatien und Marokko zu lesen. Genau lässt sich das indes nicht rekonstruieren. Sicher aber ist, dass er Mitte August 2022 wieder in Deutschland war. Wie der Pressesprecher der Stadt Braunschweig, Rainer Keunecke, „Goslarsche.de“ gegenüber bestätigte, meldete er im ostwestfälischen Minden einen Wohnsitz an – und zwar mit seinem türkischen Pass und einem Schengen-Visum, das in Lettland ausgestellt wurde. Am 15. September 2022 meldete er sich nach Braunschweig um und am 8. November 2022 wieder ab, mit der Begründung, wieder ins Ausland zu gehen.

Da Fatih G. ausschließlich die türkische Staatsbürgerschaft besaß, hätte er nie eine Meldeadresse in Deutschland bekommen dürfen. Das bestätigten unterdessen sowohl die Stadtverwaltung Minden als auch die von Braunschweig. Beim Schengen-Visum handelt es sich um ein Touristen-Visum, das den Aufenthalt im Schengenraum für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt. Dabei gilt zwar die Freizügigkeit, aber nicht das Niederlassungsrecht. Erlaubt ist lediglich die Anmietung von Hotel- oder Pensionszimmern oder Ferienwohnungen.

Der Antrag für ein Schengen-Visa für Lettland erfolgt in der Türkei über den externen Dienstleister „VFS Global“, der die Anträge im Auftrag der lettischen Botschaft in Ankara annimmt. Der Antrag muss persönlich eingereicht werden, höchsten sechs Monate und mindestens 15 Tage vor dem geplanten Einreisetermin.

Wie aber konnte ein gesuchter Straftäter in der Türkei einen solchen Antrag stellen, ohne dass die zuständigen Behörden auf ihn aufmerksam wurden?

Schengen-Visa und die Korruption

Im Zusammenhang mit der Vergabe von Schengen-Visa in der Türkei sind erhebliche Unregelmäßigkeiten, systemische Ausbeutung und Korruptionsvorwürfe bekannt geworden. Berichte internationaler Recherchenetzwerke und offizielle behördliche Ermittlungen belegen, dass das System stark anfällig für Missbrauch ist.

Inoffizielle Vermittlungsagenturen wird sollen automatisierte Software (Bots) nutzen, um freigegebene Termine auf den offiziellen Buchungsportalen (wie VFS Global) sekundenschnell massenhaft zu blockieren. Da reguläre Antragsteller so monatelang keine Termine finden, sollen diese kriminellen Netzwerke die abgefangenen Termine auf einem Schwarzmarkt für 300 bis 1.000 € pro Slot weiterverkaufen. 

Das türkische Handelsministerium hat offizielle Untersuchungen gegen mindestens sieben dieser dubiosen Visa-Vermittlungsfirmen eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, unrechtmäßige Gewinne über unversteuerte Geldtransfers (IBAN-Überweisungen ohne Rechnung) generiert zu haben.

Im Umfeld des offiziellen Dienstleisters „VFS Global“ und dessen türkischem Subunternehmer „Gateway Visa Services“ soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. In internen Inspektionsberichten europäischer Regierungen wurden mangelhafter Datenschutz, der ungesicherte Transfer biometrischer Daten sowie der Verdacht geäußert, dass Mitarbeiter von Dienstleistern Termine illegal weiterverkauft haben könnten. 

Eine investigative Artikelserie der Journalistin Canan Coşkun in der Tageszeitung Cumhuriyet, die mutmaßliche finanzielle Verstrickungen und Monopolbildungen zwischen dem Visa-Dienstleister „Gateway“ und dem ehemaligen türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu beleuchtete, wurde von einem Istanbuler Gericht im Juni 2026 unter dem Vorwand der „nationalen Sicherheit“ mit einer Zugangssperre belegt.

In einem anderen Fall ermittelten die finnische Kriminalpolizei und der Grenzschutz in einem schwerwiegenden Fall an der finnischen Botschaft in Ankara. Dort wurden Botschaftsmitarbeiter festgenommen, weil sie gegen Bestechungsgelder illegal hunderte Schengen-Visa an Personen ausgestellt haben sollen, die die Voraussetzungen dafür gar nicht erfüllten.

Doch auch in Lettland geht bei der Vergabe der Schengen-Visa nicht alles mit rechten Dingen zu. Der lettische Finanzaufklärungsdienst (FIS) deckte auf, dass über 200 Ausländer – vor allem aus der Türkei, Vietnam und Indien – mehr als 10 Millionen € in Scheinfirmen investierten. Statt echter wirtschaftlicher Aktivität wurde das Geld (z. B. vorgeschriebene Summen von 50.000 €) im Kreis überwiesen, um den Behörden eine Investition vorzutäuschen und so eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (TRP) zu erschleichen. Nach der Erteilung des Titels floss das Geld über Schein-Darlehen direkt an die kriminellen Hintermänner zurück. 

Da Inhaber dieser Aufenthaltstitel die europäischen Biometrie-Kontrollen des Entry/Exit Systems (EES) für reguläre Touristen umgehen können, stufen lettische Sicherheitsbehörden diesen Betrug als massives Sicherheitsrisiko für die gesamte EU ein.

Außerdem gab es mehrere Bestechungsskandale, sowohl was die Beschleunigung als auch die Kontrolle der Voraussetzungen für ein solche Visum angeht.

Wie auch immer Fatih G. es geschafft hat, mit einem solchen Visum erhielt er in Minden eine Anmeldung und konnte sich wieder in Deutschland ansiedeln. Die Presseanfrage nach den Hintergründen dieses offensichtlichen Behördenfehlers beantwortete die Stadt Minden folgendermaßen:

<< 

Der betreffende Vorgang im Bürgerbüro und in der Ausländerbehörde datiert auf August 2022 und liegt damit inzwischen rund vier Jahre zurück. Eine konkrete persönliche Erinnerung an Fatih G. oder den damaligen Meldevorgang war daher bei den seinerzeit beteiligten Beschäftigten nicht mehr vorhanden. Hinzu kommt, dass sich die personellen Zuständigkeiten seitdem verändert haben. Insbesondere sind seit Mitte 2025 auf den damaligen Führungsebenen neue Verantwortliche tätig; die seinerzeit zuständigen Führungskräfte stehen der Stadt inzwischen nicht mehr zur Verfügung bzw. befinden sich im Ruhestand. 

Im Rahmen der Aufarbeitung wurden die für die Sachbearbeitung maßgeblichen fachlichen und rechtlichen Maßstäbe für vergleichbare Sachverhalte nochmals geschärft. Die hierzu bestehenden internen Weisungen und Verfahrensvorgaben wurden überprüft und entsprechend angepasst. 

Darüber hinaus wurde der Vorgang zum Anlass genommen, die bestehenden internen Prüfschritte und Verfahrensabläufe erneut zu überprüfen und dort weiterzuentwickeln, wo sich aus der Aufarbeitung entsprechender Anpassungsbedarf ergeben hat. Ziel ist es, relevante fachliche und rechtliche Gesichtspunkte künftig noch klarer und frühzeitig in die jeweiligen Prüfungen einzubeziehen. 

Insbesondere wurden die Vorgaben zur Prüfung und Dokumentation entsprechender Anmeldevorgänge präzisiert. Zudem wurde die Einbindung der zuständigen Team- und Bereichsleitungen bei fachlichen oder rechtlichen Zweifelsfragen ausdrücklich gestärkt. Entscheidungen sollen dadurch auch künftig transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. 

Mit diesen Maßnahmen soll die einheitliche Anwendung der maßgeblichen Vorgaben gesichert und die Nachvollziehbarkeit sowie die Rechtssicherheit der getroffenen Entscheidungen bestmöglich gewährleistet werden.

Mit besten Grüßen

…

>>Der zuständige Leiter des Bürgerservice zuständig für Wohnsitzanmeldungen – von 2018-2025 war Daniel Schollmeyer. Heute arbeitet er bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke. Der zuständige Beigeordnete war Peter Kienzle. Er ist inzwischen im Ruhestand.

Lassen Sie es mich mal so sagen: Ein echter Wille zur Aufklärung sieht anders aus.

Wer ist Sylvia Sch.?

Fatih G. fand in Deutschland offensichtlich eine (neue) Partnerin, sie wurde schwanger und das Paar pflegte Kontakt zu Sylvia Sch.

Diese lebt in Bremen, arbeitet für den „IAF – Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften“ in der Wesermetropole, der 1972 als „Interessensgemeinschaft der mit Ausländern verheirateten Frauen – iaf“ gegründet wurde.

Bei Sylvia Sch. handelt es sich um die Schwiegermutter des Integrationsbeauftragten der niedersächsischen Landesregierung, Deniz Kurku. Das ließ er nach dem 6fach Mord in Stade, bei dem diese als Fluchtwagenfahrerin Schlagzeilen gemacht hatte, von seinen Anwälten verlautbaren. Deniz Kurku ist seinen Auftritten in sozialen Netzwerken zufolge ein Mann ohne Privatleben. Es existieren nur Fotos aus beruflichen Zusammenhängen. Selbst auf seinem privaten Instagram-Account existieren nur wenige Fotos, fast ausschließlich von ihm oder anderen Männern. Sein Ehrenamt als Integrationsbeauftragter legte Deniz Kurku unterdessen nieder, das Landtagsmandat indes nicht.

Laut „IAF“ Bremen beriet Sylvia Sch. das Paar G. allerdings nicht im Rahmen ihrer dortigen Tätigkeit, sondern privat. Wie genau sich dieses „private“ Verhältnis gestaltete, ist nicht bekannt. Allerdings stellte sie sich verschiedenen Medien gegenüber als „Patentante“ des Kindes von Fatih G. vor.

Die Opfer

Dieser und seine Ehefrau wurden Anfang April 2026 mit einem Neugeborenen in einem Hannoveraner Krankenhaus vorstellig. Die Ärzte dort diagnostizierten ein Schütteltrauma und wiesen das Kind in die Klinik der „Medizinischen Hochschule Hannover“ (MHH) ein. Außerdem erstatteten sie Anzeige gegen die Eltern, da sie von einer Misshandlung ausgingen. Daraufhin wurde das Jugendamt tätig. Mutter und Tochter konnten gemeinsam im MHH bleiben und wurden anschließend aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in eine Mutter-Kind-Einrichtung in Stade eingewiesen, die Vormundschaft wurde Chantal Jakobsen, einer Mitarbeiterin des Jugendamts Hannover, übertragen.

Eine Regelung, die offenbar nicht nur Fatih G. , sondern auch Sylvia Sch. missfiel. In einem 20-seitigen Schreiben, aus dessen Inhalt ein großes Geheimnis gemacht und nur Auszüge veröffentlicht wurden, wandte sie sich als „Patentante“ des Mädchens an ausgewählte Medien, um das ihrer Ansicht nach grobe Unrecht, das Fatih G. und seiner Familie seitens der Ärzte, des Jugendamtes und des Familiengerichts angetan wurde, publik zu machen.

Für den 29. Juni 2026 war in der Mutter-Kind-Einrichtung in Stade ein Gespräch mit zwei Vertreterinnen und einem Vertreter der Jugendämter Hannover und Region Hannover sowie drei Personen, zwei Frauen und ein Mann, aus der Einrichtung selbst vereinbart. Fatih G. reiste gemeinsam mit Sylvia Sch. in Stade an. Diese war an dem Gespräch jedoch nicht beteiligt.

Das Ergebnis dieses Gespräches, bei dem auch Mutter und Tochter anwesend waren, war, dass beide weiter in der Einrichtung bleiben sollten. Daraufhin schickte Fatih G. Mutter und Kind aus dem Raum und erschoss alle sechs verbliebenen Personen:

Ilka Lindner, Leiterin der Mutter-und Kind-Einrichtung.

Michael Scharf, Geschäftsführer des Trägerverbands der Einrichtung, Stethu GmbH.

Chantal Jakobsen, Mitarbeiterin des Jugendamtes Hannover, die mit der Vormundschaft für das Kind betraut war.

Lena Giese, Mitarbeiterin des Jugendamtes Region Hannover, Dienststelle Garbsen.

Eine namentlich nicht bekannter Kollege von Lena Giese und eine ebenfalls nicht namentlich bekannte Beschäftigte der Stethu GmbH

Die Namen der Opfer mussten mühsam recherchiert werden, bzw. es kam Genosse Zufall zu Hilfe. Der erste Name, der publik wurde, war der von Lena Giese. Ihr Vater ist Stadionsprecher des Tus Blau-Weiss Lohne, der Fußballclub veröffentlichte am 2. Juni 2026 einen Beitrag in sozialen Medien, in dem diesem und der gesamten Familie öffentlich kondoliert wurde.

Für die beiden kleinen Kinder von Chantal Jakobsen wurde eine Spendenkampagne initiiert, da diese bereits drei Wochen zuvor ihren Vater verloren hatte. In dem Zusammenhang wurde ihr Name bekannt.

Es lag nahe, dass Ilka Lindner und Michael Scharf an dem Gespräch beteiligt waren – und dieses nicht überlebten. Sicherheit aber brachten Todesanzeigen in Lokalzeitungen, die wir hier aus Respekt vor den Angehörigen und deren Wunsch nach Privatsphäre nicht verlinken werden. Auf der Seite der Stethu GmbH ist unterdessen eine Rubrik „Gedenken“ für die beiden und die namentlich nicht genannte ermordete Kollegin eingerichtet. 

Beziehungen zur „Organisierten Kriminalität“

Die Pistole soll Fatih G. in Berlin erworben haben. Bei den Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Herkunft der Waffe stießen die Ermittler der Bild zufolge auf ein kriminelles Netzwerk in Berlin. Ein zentraler Akteur im dortigen illegalen Waffenhandel ist die Berliner Bande „Ezgins“, die von dem 24-jährigen Emirhan G. angeführt werden soll. Das ist der Berliner Arm des berüchtigten türkischen Mafia-Syndikats der „Daltons“ (Daltonlar), deren logistischen und organisatorischen Wurzeln in den kriminellen Milieus der türkischen Metropole Istanbul liegen. Sie verstehen sich als Gegenpart zu den arabischen Clans und fordern diese aggressiv heraus. Sie sind u.a. dick im Waffengeschäft tätig. Primär in Berlin, mit Ausläufern nach Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Allerdings ist damit nicht gesagt, dass Fatih G. zu dem Netzwerk der „Ezgins“ gehört. Da – wie quasi zu allen Fakten dieses Falls – die zuständige Staatsanwaltschaft sich in Schweigen hüllt, bleibt auch hier nur zu spekulieren.

Sicher allerdings ist, dass der Raum Hannover – Braunschweig – Minden kein klassisches Aktionsfeld der „Ezgins“ ist, wohl aber der Mühlenkreis ein Hotspot der sogenannten Clan-Kriminalität der arabisch- bzw. libanesischen Großfamilien ist. Radio Westfalica zufolge ist

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Minden-Lübbecke […] Spitzenreiter bei Straftaten, die mit Clan-Milieus zu tun haben. Die NW schreibt, dass die Kriminalpolizei bei uns vergangenes Jahr 110 solcher Taten erfasst hat. Damit liegt der Mühlenkreis in OWL ganz vorn und in Nordrhein-Westfalen auf Platz 17.

>> 

Dabei handelt es sich meist um Angehörige türkisch-arabischer oder libanesischer Großfamilien (oft der Volksgruppe der Mhallami zugehörig), die sich über Jahre hinweg auch in ländlicheren Regionen niedergelassen haben. Genaue namentliche Zuordnungen einzelner dominanter Clans vor Ort werden von Behörden wegen der fluiden Verwandtschaftsstrukturen selten pauschal gemacht, jedoch ist das Phänomen polizeilich stark im Fokus. Die Polizei registriert in diesem Milieu vor allem Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen, Bedrohungen und Nötigungen.

 Mit der in Berlin erworbenen Waffe ermordete Fatih G. kaltblütig sechs Menschen. Die sich von Staatswegen um seine Tochter kümmerten, da er selbst im Verdacht stand, diese misshandelt zu haben. So zeigt er dem deutschen Staat den Mittelfinger, indem er drei Staatsbedienstete und drei weitere vom Staat mit der Inobhutnahme des Kindes beauftragte Personen ermordete. Das ist nicht nur eine 6fache Tragödie, bei der sechs Familien am Grab einer oder eines nahen Angehörigen stehen, sondern ein Terroranschlag. Ein Terroranschlag im Namen der Ehre, um genau zu sein. Ehre-Terror ist eine neue Dimension der zugewanderten kulturellen Eigenheiten.

Drei Wochen nach dem Attentat nahm Fatih G. sich in der Haftanstalt Bremervörde das Leben. Wieder unter dubiosen Umständen. Damit sind die Ermittlungen gegen ihn beendet, nicht aber gegen die Mutter des Kindes der Tochter und Sylvia Sch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, inwiefern eine oder beide in die Tat involviert, ob sie „nur“ Mitwisserin oder völlig ahnungslos waren. Außerdem interessieren sich die zuständigen Behörden für das Netzwerk, das hinter Fatih G. gestanden haben muss, und ihm die Einreise nach Deutschland und das wohl komfortable Leben in Garbsen ermöglicht hat.

Die Geschichte wirft viele Fragen auf. Je mehr Informationen bekannt werden, desto mehr Fragen. Der Fall Stade mutet an wie ein 1.000-Teile-Puzzle, bei dem täglich das Bildmotiv wechselt. Vermutlich werden all diese Fragen nie beantwortet werden, aber wir werden weiter am Ball bleiben.

Autoreninfo:

Seit über vier Jahrzehnten widmet sich Birgit Gärtner journalistisch und publizistisch den Themen Faschismus, Antifaschismus, Kurdistan und der Türkei, stets mit einem Fokus auf die deutsche Perspektive. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung beleuchtet sie diese komplexen Themenbereiche tiefgreifend und aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Gärtners journalistische Laufbahn ist eng mit ihrer Heimatstadt Hamburg verbunden. Dort studierte sie politische und feministische Soziologie an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) und legte den Grundstein für ihre engagierte Berichterstattung. Als Mutter eines erwachsenen Sohnes vereint sie ihr berufliches und privates Leben in der Hansestadt.

Neben ihrer journalistischen Tätigkeit hat sich Gärtner als Autorin einen Namen gemacht. Ihr Buch Wir leben trotzdem: Esther Bejarano – vom Mädchenorchester in Auschwitz zur Künstlerin für den Frieden: Esther Bejarano, vom Mädchenorchester in … Bundesrepublik (Bibliothek des Widerstandes)““, erschien im Jahr 2007.

Gemeinsam mit einer Kollegin betreibt sie den Blog „Frauenstandpunkt„

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