Die Stadt Lübbecke kann die Wiedereinführung des LK-Kennzeichens trotz eines eindeutigen Ratsbeschlusses nicht beim NRW-Verkehrsministerium direkt beantragen und den Kreis Minden-Lübbecke umgehen. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke, Jürgen Brockmann, hatte den heimischen FDP-Landtagsabgeordneten Kai Abruszat gebeten, bei der Landesregierung grundsätzlich nachzufragen, ob der Wunsch der Wiedereinführung alter KFZ-Kennzeichen durch Kreisbehörden verhindert werden kann, auch wenn es ein eindeutiges Votum des Stadtrates gebe, das LK-Kennzeichen neu aufzulegen.
„Wir haben zwar immer gesagt, dass es für uns wichtigere Themen gibt. Sofern keine Zusatzkosten für die Bürgerinnen und Bürger entstehen, ist die Einführung des LK-Kennzeichens aus unserer Sicht aber unbedenklich“, begründet Brockmann die Haltung der FDP-Fraktion, die Wiedereinführung des LK-Kennzeichens auch deshalb positiv zu begleiten, weil eine gewisse identitätsstiftende Funktion nicht in Abrede gestellt werden könne.
Kai Abruszat, kommunalpolitischer Sprecher der Liberalen im Landtag, erhielt jetzt von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) die Mitteilung, dass in das Verfahren der Wiederzuteilung von Altkennzeichen die Kreise zwingend einzubinden seien. „Im Klartext: Wenn der Kreis Minden-Lübbecke von der durch den Bundesrat im September diesen Jahres geschaffenen Möglichkeit, das LK-Kennzeichen wiedereinzuführen, bewusst keinen Gebrauch macht, kann dem Anliegen selbst dann nicht entsprochen werden, wenn beispielsweise sämtliche Kommunen des Altkreises Lübbecke per Ratsbeschluss für die Wiedereinführung votieren und dieses direkt beim Land beantragen würden“, erläutert Abruszat die Rechtsauffassung der Landesregierung.
Die Landesregierung, sehe, so Abruszat weiter, auch keine Veranlassung, in dieser Diskussion auf kommunaler Ebene einzugreifen, um beispielsweise unterschiedliche Auffassungen zwischen Städten und Gemeinden einerseits und den Kreisen andererseits zu schlichten.
Lübbecke steht mit seiner Forderung übrigens nicht allein. So hatte die Stadt Grevenbroich per Ratsbeschluss einstimmig die Wiedereinführung des alten KFZ-Kennzeichen „GV“ beschlossen. Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, zudem die Stadt Grevenbroich gehört, hatte sich jedoch dem Votum des Stadtrates verweigert und darüber noch nicht einmal den Kreistag abstimmen lassen. Der NRW-Verkehrsminister hält auch diesen konkreten Vorgang für vereinbar mit den geltenden Rechtsvorschriften.