Minden(mr/sm). Leicht gestiegene Preise und eine konstante Nachfrage nach Baugrundstücken – das sind zusammengefasst die wichtigsten Aussagen der neuen Bodenrichtwertermittlung. Entsprechend der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden die Bodenrichtwerte für baureife und für landwirtschaftliche Nutzflächen im Gebiet der Stadt Minden zum Stichtag 1. Januar 2013 aufgrund der von den Notaren vorgelegten Kaufverträge zonal ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den gegenwärtigen Ausbauzustand der vorhandenen Erschließungsanlagen.
Die Nachfrage richtete sich im Besonderen nach bauträgerfreien Grundstücken in guter und sehr guter stadtnaher Lage. Grundstücke in den Außenbereichen wurden und werden lediglich in einzelnen Fällen (Baulücken) gekauft. In den Teilbereichen Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzflächen war zum Vorjahr eine gesunkene Nachfrage zu verzeichnen. Die erzielten Preise sind in dem Teilbereich Gewerbe wiederum unverändert geblieben. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen erzielten teilweise höhere Preise im Vergleich zum Vorjahr.
Im Stadtgebiet von Minden sind zonale Richtwertgebiete für Baulandflächen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Gebiete für Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbebauflächen. Die Bodenrichtwerte für baureife Wohnbauflächen in entsprechend Richtwertgrundstücksgröße inklusive Erschließung (Kanal und Straße) liegen zwischen 60 EURO/m² und 170 EURO/m², je nach Lage im Stadtgebiet. Im Kernbereich der Innenstadt ergeben sich wesentlich höhere Bodenrichtwerte beginnend mit 150 EURO/m² am Stadtkernrand bis 550 EURO/m² voll erschlossen im Bereich Bäckerstraße und Scharn.
Bei den Gebieten für Gewerbebauflächen liegen die Werte je nach Lage zwischen 25 EURO/m² und 40 EURO/m² inklusive Erschließungskosten.
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen werden gemarkungsweise ausgewiesen. Die Werte für Acker liegen zwischen 2,30 EURO/m² und 2,50 EURO/m² mit entsprechender Angabe der durchschnittlichen Bodengüte (Ackerzahl). Der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Grünlandflächen liegt bei 1,50 EUR/m² mit durchschnittlicher Bodengüte (Grünlandzahl).
Die auf den Bewertungsstichtag 1. Januar 2013 bezogenen Richtwerte sind in einer Bodenrichtwertkarte zonal dargestellt. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 4. März 2013 bis 2. April 2013 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, Zimmer 3.43 (3. Obergeschoss), Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr.
Die amtlichen Bodenrichtwerte in NRW sind auch online abrufbar. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Zusammenarbeit mit dem Geodatenzentrum des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen stellen flächendeckend die Bodenrichtwerte sowie weitere grundstücksbezogene Daten zur Verfügung (www.boris.nrw.de).
Gegen eine Verwaltungsgebühr kann die Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht von der Geschäftsstelle bezogen werden. Weiterhin stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der üblichen Dienstzeiten für mündliche und schriftliche Richtwertauskünfte zur Verfügung (Tel. 89-279 und 89-254, Fax 89-776).
Die Informationen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Minden und seiner Geschäftsstelle stehen im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: (www.gars.nrw.de/ga-minden).