Vierundzwanzig Osterfeuer in Minden angemeldet

Osterfeuer dienen nicht zur Entsorgung von Abfällen/Brennstellen sind über das ganze Stadtgebiet verteilt

Auch in diesem Jahr sind wieder vierundzwanzig der beliebten Osterfeuer angemeldet worden. Foto. Freiwillige Feuerwehr Hahlen
Auch in diesem Jahr sind wieder vierundzwanzig der beliebten Osterfeuer angemeldet worden. Foto. Freiwillige Feuerwehr Hahlen

 

Minden(mr/sm). Vierundzwanzig Osterfeuer wurden in den vergangenen Wochen von Mindener Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften bei der Ordnungsbehörde Minden angezeigt. Die Anmeldefrist ist am 7. März abgelaufen. Brauchtumsfeier müssen mindestens drei Wochen vor ihrer Durchführung bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Die Brennstellen liegen – wie bereits in den vergangenen Jahren – über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden am Ostersamstag beziehungsweise Ostersonntag wieder Ziel zahlreicher Besucher sein.

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und nicht zur Entsorgung eigener Garten- oder anderer Abfälle genutzt werden dürfen. Bei den Brauchtumsfeuern erlaubt sind lediglich Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste. Alle anderen Stoffe und Gegenstände, wie z.B. beschichtetes Holz, Altreifen, Kunststoffteile etc. sind im Feuer verboten. Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Osterfeuers nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt; jedes Osterfeuer muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.

Das aufgeschichtete Brennmaterial darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten. Der zu verbrennende Haufen muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Die Feuerstelle ist am Tag des Abbrennens umzuschichten. Dies dient dem Schutz von Kleintieren, die sich im Brennmaterial eingenistet oder versteckt haben könnten. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss das Feuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsichten dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind und die Asche zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen anschließend mit Erdreich abgedeckt wurde.

Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden. Es ist bei  aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen. Die Verbrennungsreste sind spätestens bis zum Ende des folgenden Werktages fachgerecht zu entfernen. Die Brandstelle ist wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und vorhandene Verunreinigungen sind zu beseitigen. Die Ordnungsbehörde behält sich vor, im Vorfeld und beim Abbrennen der Feuer die Einhaltung der vorgenannten Regelungen zu kontrollieren.

Für Rückfragen stehen die folgenden Mitarbeiter der Ordnungsbehörde gern zur Verfügung:

Herr André Donnecker (0571 89 425, a.donnecker@minden.de)

Frau Katharina Möller (0571 89 417, k.moeller@minden.de )

Liste mit allen Osterfeuern in Mindener Stadtgebiet als PDF

Übersichtskarte (PDF)

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