Einbruchstatistiken zeigen, dass die Einbrüche in Wohnungen und Häusern zunehmen – gerade in der Ferienzeit und in der dunkleren Jahreshälfte. Die Diebe nutzen perfide die Abwesenheit der Bewohner aus beziehungsweise machen sich die Dunkelheit zunutze. Im vergangenen Jahr erreichte die bundesweite Einbruchstatistik sogar ein neues Rekordhoch – Nordrhein-Westfalen ist dabei neben den drei Stadtstaaten besonders betroffen. Antworten auf die dringendsten Fragen.
Wie reell ist die Einbruchgefahr?
Schon für das Jahr 2014 berichteten wir von einer Zunahme der Einbrüche im Kreis Minden-Lübbecke. Damals nahm die Zahl mit einer Steigerung von 32,5 Prozent im Vergleich zu Vorjahr in einer „erklärungsbedürftigen“ Größenordnung auf 314 Fälle zu, wie es von Seiten der Polizei hieß. Ging die landesweite Einbruchzahl 2014 sogar um 4,8 Prozent zurück, hat sie Angaben des Kölner Stadt-Anzeigers zufolge im vergangenen Jahr erneut zugenommen: Mit rund 18 Prozent ist sie 2015 in Nordrhein-Westfalen auf über 62.000 gemeldete Fälle angestiegen. Auch im Landkreis Minden-Lübbecke liegt die Häufigkeit wieder bei über 300 gemeldeten Fällen.
Wie kann man sich schützen?
Gerade bevor man in den Urlaub aufbricht, lohnt es sich, lieber doppelt zu prüfen, ob Fenster und Türen wirklich fest verschlossen sind. Denn oftmals wird es Einbrechern schlicht zu leicht gemacht, in Privaträume einzudringen. Deutliche Anzeichen dafür, dass man nicht zu Hause ist, lassen sich leicht vermeiden, indem Zeitungen für den Zeitraum abbestellt oder Nachbarn um die Leerung des überquellenden Briefkastens gebeten werden. Durch programmierte Zeitschaltuhren lässt sich in zufälligen oder festen Abständen auch das Licht automatisch einschalten – was Einbrecher abschreckt. Dieser Ratgeber empfiehlt zudem, keine Reisedaten, Strandfotos oder ähnliches in soziale Netzwerke zu posten oder den Anrufbeantworter mit Informationen zum Reisezeitraum zu besprechen, da Kriminelle häufig Kontrollanrufe tätigen, bevor sie in eine Wohnung einsteigen.
Was gibt es bei der Versicherung zu beachten?
Sollte es zum Fall der Fälle kommen, muss der Schaden umgehend bei der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Um den Wert der gestohlenen Dinge ersetzt zu bekommen, ist eine Hausratversicherung notwendig: Beispielsweise zeigt ein Blick in die Konditionen von CosmosDirekt, dass diese nicht nur Feuer-, Wasser-, Sturm- oder Elementarschäden abdeckt, sondern auch den Wert durch Diebstahl verlorener Sachen ersetzt. So kann ein Kunstwerk oder persönlicher Schmuck wenigstens finanziell ersetzt werden, wenn auch nicht ideell. Der Bayerische Rundfunk empfiehlt, Fotos, Kaufbelege oder Wertgutachten als Beweismittel aufzuheben. So kann nachgewiesen werden, dass sich die entwendeten Stücke tatsächlich in der Wohnung befanden. Auch mögliche Schäden an Fenstern oder Türen sollten dokumentiert werden, da die Kosten der Reparatur in der Regel auch von der Hausratversicherung übernommen werden.
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