Silvester 2016/2017: „Feuerwerk kann gefährlich sein“

Ordnungsbehörde und Feuerwehr geben Hinweise zur richtigen Handhabung

Unbeschwert ins neue Jahr feiern. Polizei und Ordnungsbehörde geben wichtige Hinweise. Foto: Polizei

Minden(mr/sm). Bald ist es wieder soweit: Die gekauften Feuerwerkskörper können gezündet und in den Himmel gefeuert werden. Doch auf was habe ich zu achten und wo darf ich kein Silvesterfeuerwerk abschießen? Auf diese Fragen haben die Ordnungsbehörde und die Feuerwehr der Stadt Minden Antworten. Sie informieren über die Regelungen zum Thema Silvesterfeuerwerk.

Grundsätzlich ist es so, dass die Feuerwerkskörper insgesamt in vier Kategorien eingeteilt werden, wobei die Kategorien 3 und 4 den professionellen Pyrotechnikern vorbehalten sind, so die Ordnungsbehörde. Zu Silvester werden durch „Otto Normalverbraucher“ Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 verwendet wie z.B. Wunderkerzen oder auch sogenanntes Silvesterfeuerwerk. Feuerwerk der Kategorie 1 wie z.B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen dürfen von Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, während des ganzen Jahres abgebrannt werden. Trotzdem sollten Eltern ihre Kinder dabei nicht unbeaufsichtigt lassen, rät die Feuerwehr.

Das Abbrennen des Silvesterfeuerwerkes nach Kategorie 2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar eines jeden Jahres. An anderen Tagen darf kein Feuerwerk gezündet werden. Das Feuerwerk nach Kategorie 2 darf ferner nur von Personen gezündet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reetdach-und Fachwerkhäusern verboten ist, so die Ordnungsbehörde der Stadt Minden. Aufgrund der Brandgefahr verstehe sich von selbst, dass das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. landwirtschaftliche Betriebe in denen Heu und Stroh lagert) und in der unmittelbaren Nähe von Fahrzeugen (z.B. parkende PKWs am Straßenrand) grundsätzlich unterbleiben müsse.

Bereits beim Kauf sollte jede Bürgerin und jeder Bürger die Prüfzeichen auf den Feuerwerksverpackungen lesen, wie zum Beispiel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM-Zeichen), sowie das CE-oder das VPI-Zeichen. Neben den Sicherheitshinweisen auf den Verpackungen der Feuerwerke gilt es noch weiteres zu beachten:

Silvesterraketen sollten nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht gestartet werden. Ideal ist hier ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Ferner darf das Silvesterfeuerwerk niemals aus der Hand gezündet oder auf Personen gezielt werden. Außerdem muss unbedingt auf die Flugrichtung geachtet werden, so die Feuerwehr. So kann sich in der Flugbahn der Rakete möglichweise ein Balkon oder sogar ein offenes Fenster befinden, was gefährlich werden kann.

Nicht explodierte Knallkörper („Versager oder Blindgänger“) dürfen nicht gezündet werden. Zur Sicherheit ist es ratsam, einen Feuerlöscher bereitzuhalten falls versehentlich Brände durch den Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstehen. Im Anschluss müssen die abgebrannten Feuerwerkskörper und –batterien, sowie weitere Abfälle auf öffentlicher Fläche beseitigt werden, da zum Beispiel abgebrannte und stehengelassene Feuerwerksbatterien die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

 

Verstöße gegen die genannten Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße geahndet werden. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörde, Frau Möller; 0571/89-417 oder Herr Donnecker, Telefon 0571/89-425 zur Verfügung.

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