Bei Böllern und Feuerwerk auf Zulassung achten – Verkauf gestartet

 

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Minden(MR) – Heute am 29. Dezember ist es soweit. Heute beginnt der Verkauf von Raketen und Böllern. Damit der Start ins neue Jahr ein guter wird,  sollten Verbraucher auf die offizielle Zulassung des Feuerwerks achten. Diese wird durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erteilt.

Auch ist darauf  zu achten, das die Böller und das Feuerwerk vorschriftsmäßig angewendet werden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV)

Oftmals knallt und böllert es im Kreis Minden-Lübbecke direkt nach Verkaufsstart. Böllern und das Zünden von Feuerwerkskörpern ist aber nur am Silvestertag ab 18:00 bis Neujahr um 7:00 Uhr erlaubt. Gänzlich verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, sowie Kinder-und Altenheimen, so der GDV.

Es sollte auch beachtet werden das bestimmte Feuerwerkskörper ausschließlich von Personen über 18 Jahre gezündet werden dürfen. Sie tragen nach GDV-Angaben von der BAM die Klasse „PII“.

Raketen sollten nur aus standsicheren Rohren oder Flaschen abgefeuert werden und Lenkstäbe dürfen weder verkürzt noch entfernt werden.

Auch Feuerwerk das nicht explodiert ist, sogenannte Blindgänger, sollten niemals aufgehoben, erneut entzündet, getrocknet oder angewärmt werden da Explosionsgefahr besteht.


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