Stadt Minden erfasst ihren Hundebestand – Befragung aller Haushalte ab 3. Mai

Die gültige Hundesteuermarke (Foto) muss ein Hund außerhalb des Hauses / der Wohnung grundsätzlich tragen. Sie ist im Rahmen der Befragung auf Verlangen vorzuzeigen

Minden. Auch die Stadt Minden wird nun – nach den Nachbarkommunen Porta Westfalica, Hille und Petershagen – ihren Hundebestand erfassen. Die Verwaltung hat dafür nach einer Ausschreibung ein externes Unternehmen beauftragt, das ab 3. Mai 2011 alle rund 42.000 Haushalte in der Stadt aufsuchen und nach gehaltenen Hunden befragen wird. Der Bestandserfassung ging eine freiwillige Meldungs-Aktion im Oktober und November des vergangenen Jahres voraus. „Rund 430 Hunde sind innerhalb dieses Zeitraumes bei der Stadt Minden zusätzlich angemeldet worden“, so der Zentralbereich Finanzen.

Nach dem aktuellen Stand werden derzeit in Minden rund 4300 Hunde gehalten. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass immer noch bis zu 10 Prozent der Vierbeiner derzeit nicht gemeldet sind. Zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit ist die Bestandsaufnahme daher aus Sicht der Verwaltung notwendig. Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Minden hiervon bei der derzeit sehr angespannten Haushaltslage zusätzliche Steuereinnahmen.

Das beauftragte Unternehmen ist vom 3. Mai bis zum 16. Juli in Minden tätig und wird durch Befragung der volljährigen Bewohner den vorhandenen Hundebestand feststellen. Die Wohnungen werden dabei nicht betreten. Die Mitarbeiter können sich ausweisen. „Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, kann sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen lassen“, rät Pressesprecherin Susann Lewerenz. Diese soll von den Außendienstmitarbeitern sichtbar getragen werden.

Falls nicht gemeldete Hunde ohne Hundemarke festgestellt werden, müssen die betroffenen Halter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. In Einzelfällen können sogar Bußgelder bis zu 1000 Euro geltend gemacht werden. Bei Fragen oder für Nachmeldungen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Finanzwirtschaft der Stadtverwaltung unter der Hotline 0571 / 89 601 melden.

Nach Paragraf 9 der Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter in Minden verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Im Haushalt geborene Welpen müssen drei Monate nach der Geburt innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Der Hundehalter erhält dann neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung/des Hauses grundsätzlich tragen muss und die auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Die jährliche Steuer für einen Hund beträgt derzeit 72 Euro, wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund 84 Euro und wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, 108 Euro je Hund. Die Steuer erhöht sich im Jahr 2012 – laut Beschluss des Rates, der sich für ein zweistufiges Verfahren eingesetzt hat – erneut. Ab dem kommenden Jahr wird die Steuer dann auf 90 Euro (1 Hund), 108 Euro (2 Hunde, je Hund) und 144 (3 Hunde und mehr, je Hund) festgesetzt. Neu ist, dass für alle Hunde, die aus dem Tierheim Minden aufgenommen werden – ein Jahr Steuerbefreiung gilt.

Die Steuer für einen laut Hundesteuersatzung als gefährlich eingestuften Hund beträgt in Minden seit dem 1. Januar 2011 600 Euro pro Jahr. Wer zwei gefährliche Hunde hält, zahlt 700 Euro Steuer je Hund pro Jahr. Bei drei und mehr Hunden muss der Halter 800 Euro pro Hund an die Stadt überweisen. Das gilt allerdings nur für gefährliche Hunde, die seit Januar 2011 neu bei der Stadt Minden angemeldet wurden und werden. In 2012 erhöhen sich – wie bei den übrigen Hunden – auch die Beträge für Besitzer von bereits vor dem 31. Dezember 2010 angemeldeten, gefährlichen Hunden. Diese zahlen dann künftig den doppelten Satz von der Steuer für die übrigen Hunde.

Der Zentralbereich Finanzen verweist darauf, dass es auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung gibt. Insbesondere erhalten Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter) bekommen, für den ersten Hund eine Ermäßigung auf 25 Prozent der Steuer. Weitere Auskünfte hierzu ebenfalls unter Telefon 89 601.

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