Minden: Öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern

Minden. Das Bürgerbüro der Stadt Minden versteigert am Mittwoch, 30. November, ab 9 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses (Eingang Kleiner Domhof 17) Fahrräder, die als Fundsachen bei der Stadt Minden abgegeben wurden. Die Räder können öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden. Die Versteigerung wird wie schon in den Vorjahren durch Berthold Brethauer, Mitarbeiter im Bereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, moderiert.

Die Fahrräder sind augenscheinlich fahrbereit. Die Stadt Minden übernimmt für die versteigerten Fundsachen allerdings keine Gewähr. Das ist kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Gemäß Paragraph 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Finder einer Sache, sofern er den Verlierer nicht kennt, den Fund und die Umstände, die für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, unverzüglich dem Fundbüro mitzuteilen. Fundsachen können sowohl persönlich im Bürgerbüro (Öffnungszeiten: Montag, 7 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag 8 bis 12.30 Uhr; Donnerstag 7 bis 19 Uhr) als auch telefonisch unter 0571/89-888 gemeldet werden. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekanntgeworden ist oder sein Recht beim Fundbüro angemeldet hat. Verzichtet der Finder auf das ihm zustehende Recht, so hat das Fundbüro die Sachen öffentlich zu versteigern.

 

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