Minden-Lübbecke: Hartz-IV Urteil – „Sofortige Umsetzung durch Sozialämter gefordert“

Kreis-Minden-Lübbecke(mr). Der Erwerbslosenselbsthilfeverein MALZ (Mindener Arbeitslosenzentrum e.V.) begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.5.2012, nach der unzweifelhaft 50 m² als angemessene Wohnungsgröße für alleinstehende „Hartz IV“-Bezieher in Nordrhein-Westfalen anzuerkennen sind (AZ: B 4 AS 109/11 R). Diese Wohnungsgröße ist damit auch als Basis für Mehrpersonenhaushalte heranzuziehen; für jede weitere Person im Haushalt gelten weitere 15 m“ als angemessen. Der Sozialberater Dr. Christopher Kraus fordert den Kreis Minden Lübbecke – in Gestalt des Amtes proArbeit – auf, die Richtlinien für die „Kosten der Unterkunft“ für die Gemeinden im Kreisgebiet unverzüglich der geltenden Rechtslage anzupassen.

„Die bisher erstatteten Mieten basieren auf einer Wohnungsgröße von 45 m² für eine Person.“, erklärt Dr. Kraus. „Ausgehend von einem Quadratmeterpreis von 6,67 € für die Brutto-Kaltmiete (d.h. der Grundmiete inklusive der ‚kalten‘ Nebenkosten), wie sie im „grundsicherungsrelevanten Mietspegel“ des Kreises für die Stadt Minden ermittelt worden ist, ergeben sich für die Wohnung eines Alleinstehenden jetzt 335,00 €, statt bisher 300 € (unter Beibehaltung der bisherigen Rundungsregel von jeweils 5-€-Schritten). Diese Erhöhung um 5 m² setzt sich auch für Mehrpersonenhaushalte fort.“

Werte mit den Auswirkungen für Mehrpersonen-Haushalte in den Kommunen des Mühlenkreises sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen

Tabelle: Angemessene Brutto-Kaltmieten für Bezieher von Grundsicherung im Kreis Minden-Lübbecke nach Urteil des BSG vom 16.5.2012 (AZ: B 4 AS 109/11 R):

Minden, Bad Oeynhausen, Lübbecke Espelkamp, Hüllhorst, Pr.Oldendorf, Rahden Hille, Petershagen, Porta Westfalica
alt
(45 m²)
neu
(50 m²)
Differenz/Monat alt
(45 m²)
neu
(50 m²)
Diff. /Monat alt
(45 m²)
neu
(50 m²)
Diff. /Monat
1 Person 300 € 335 € 35 € 300 € 310 € 10 € 300 € 315€ 15 €
2 Personen 375 € 410 € 35 € 375€ 410€ 35 € 350€ 380 € 30 €
3 Personen 430 € 460 € 30 € 430 € 460 € 30 € 435 € 465 € 30 €
4 Personen 505 € 535 € 30 € 510 € 540 € 30 € 510 € 540 € 30 €
5 Personen 570 € 590 € 20 € 570 € 590 € 20 € 570 € 590 € 20 €
Berechnung (ohne Gewähr): MALZ; Grundlage: Werte des Amtes proArbeit; Kreis Minden-Lübbecke.

Von den angeführten Werten unabhängig ist die Frage, ob die  gewährten Mieten den Anforderungen des BSG  an ein schlüssiges Konzept genügen.

„Wir fordern den Kreis Minden-Lübbecke und die Kommunen auf, diese Rechtslage sofort, ohne weiteren Verzug umzusetzen“ verlangt Dr. Christopher Kraus. „Dieses Geld ist den Betroffenen bereits seit dem 1.Januar 2010 widerrechtlich vorenthalten worden“, so Kraus weiter.

Allen unabhängigen Sozialrechtsexperten sei klar gewesen, daß das Festhalten der Kommunen an einer Rechtsvorschrift, die am 31.12.2009 außer Kraft getreten ist, vollkommen abwegig war. „Doch die Kommunen sind dabei sogar noch vom Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider (SPD) unterstützt worden, der das als ‚ungeklärte Rechtsfrage‘ eingestuft hat.“ [s. Anhang: MAIS-zu WohnGroesse-NRW_26.09.2011.pdf]. Besonders perfide sei, daß das Bundessozialgericht bereits am 22.9.2010 entschieden hatte, daß es sich verbietet, in diesem Zusammenhang auf nicht mehr gültige Werte zurückzugreifen (AZ: B 4 AS 70/08 R). Dieses Urteil für Sachsen-Anhalt sei MALZ erst jetzt durch das BSG bekannt geworden.

„Offensichtlich verstehen sich so einige Mitarbeiter der Sozialverwaltung eher als Hüter der öffentlichen Kassen denn als Verantwortliche für die ihnen anvertrauten hilfebedürftigen Menschen. Dabei übersehen sie offenbar, daß diese genauso Bürger sind, in für die sie zu arbeiten haben wie für Besserverdienende, und denen sie das das zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben Erforderliche bereitstellen sollen. Wo das Geld dafür herkommen soll, kann egal sein, solange in unserem reichen Land genug Geld da ist, um Banken und Großvermögen zu retten und die KFZ-Industrie boomt wegen überbordender Nachfrage nach Luxuskarossen“, prangert Dr. Christopher Kraus an.

„Das Geld, das den Hartz-IV-Betroffenen seit 2010 im Kreis Minden-Lübbecke vorenthalten worden ist, geht angesichts von rund 10.000 Bedarfsgemeinschaften im Kreis offensichtlich in die Millionen; Geld, das diesen Menschen am Existenzminimum fehlt.“ Einige führende Mitarbeiter in der Verwaltung, aber auch der Politik, hätten ganz offensichtlich darauf spekuliert, daß nicht alle Hilfebedürftigen rechtzeitig Rechtsmittel gegen diese unrechtmäßige Verwaltungspraxis einlegen , und eine automatische Nacherstattung – wie z.B. bei der Pendlerpauschale- wegen einer speziellen Regelung im Sozialrecht ausgeschlossen ist. Der Verein MALZ fordert, die rechtswidrige Verwaltungspraxis mit Wirkung vom 16.5.2012 einzustellen.

Der Verein „Mindener Arbeitslosenzentrum e.V.“ (MALZ ) bietet als Selbsthilfeorganisation unabhängige Sozialberatung regelmäßig dienstags, von 10 bis 12:30 Uhr im „alten“ Rathaus Minden, Markt 1; Raum 1.11, (Integrationsbeirat).

MAIS-zu WohnGroesse-NRW_26.09.2011

4 Replies to “Minden-Lübbecke: Hartz-IV Urteil – „Sofortige Umsetzung durch Sozialämter gefordert“

  1. Kaltes Land –
    Gegen die Verrohung der Bundesrepublik
    Für eine humane Demokratie – ab dem 28.05.2012 im Handel
    http://www.laika-verlag.de/laika-diskurs/kaltes-land

    In diesem Buch setzen sich über ein Dutzend Autoren mit der Zerstörung der gesellschaftlichen Solidargemeinschaft, auch „Sozialstaat“ genannt auseinander und werfen die Frage auf, ob die bundesdeutsche Gesellschaft auf einen Weg in einen „kalten Faschismus“ (Platta) ist und ob Harz IV als „Ein Bürgerkrieg der politischen klasse gegen die arm Gemachten“ definiert werden muss (Prof. Hengsbach). Dieses Buch ist notwendig und längst schon überfallig.

    In seinem Vorwort zu diesem Buch schreibt Stéphane Hessel:Ich würde mich freuen, wenn diese Publikation „Kaltes Land“ beitragen könnte zu unserem gemeinsamen Kampf gegen Entwürdigung und Armut, beitragen könnte zu unserem gemeinsamen Kampf gegen die Resignation und mithelfen könnte bei unserem friedlichen – gleichwohl sehr entschiedenen! – Widerstand gegen das Elend und die Ungerechtigkeiten auf diesem Erdball, übrigens auch in Auflehnung gegen eine oft sich gleichgültig zeigende oder sogar zynisch gebende Medienwelt.
    Mit Texten von:
    Holdger Platta, Prof. Rudolph Bauer, Pater Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Volker Eick, Prof. Dr. Christoph Butterwege, Joachim Lau, Birgit Kühr, Volker Wulle, Rüdiger Steinbeck, Ruth Tietz, Dr. habil. Rainer Thiel, Prof. Dr. Frigga Haug, Jutta Meyer-Siebert, Norbert Bernholt

  2. Ich denke, dazu sollte man das Urteil schon mal genauer lesen.Da steht nämlich nicht, dass der qmPreis analog zu der Wohnungsgrösse erhöht wird, sondern das Gericht hat an dass LSG zurückverwiesen, um den qmPreis zu überprüfen.
    Was, wenn jetzt weniger herauskommt??

  3. Ich gehe mal davon aus, daß der Sozialberater Herr Dr. Christopher Kraus ehrenamtlich und ohne Bezahlung seine Tätigkeit zur Betreuung der meist Dauerarbeitslosen bei dem MALZ e.V. zur Verfügung stellt. Es wäre doch wirklich nicht vertretbar, wenn von den knappen öffentlichen Zuschüssen auch noch einfache Beratungsdienste bezahlt werden müssen.

    Geht es doch in dem obigen Bericht um die Umsetzung eines sehr wichtigen Urteils des Bundesozialgerichtes, das doch einer arbeitslosen Einzelperson 5 m² Wohnfläche mehr zu steht.

    Das ist natürlich lt. Herrn Dr. Kraus eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität für die betroffene Personen, für die es sich lohnt mit der Behörde (Verwaltung Stadt Minden) vor Gericht (mit Prozeßkostenhilfe) zu streiten. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist der Herr Dr. Kraus „Sachkundiger Bürger“ für die Partei die LINKEN im Stadtrat von Minden, wo doch gerade diese Fraktion gegen angebliche Geldverschwendungen der Verwaltung am lautesten wettert und jetzt damit argumentiert, daß doch die Banken mit Geld gesteckt und in Deutschland keine Trabbis sondern Luxuskarossen gebaut werden und deshalb auch genug Geld bei den Kommunen ist. Zwar ist der Zusammenhang zur Sache selber, schwer zu erkennen, aber wenn eine promovierte Person wie der Herr Dr. Kraus das so schreibt, dann soll er wohl Recht haben.

    1. Und was soll jetzt Ihr Kommentar GENAU sagen? Irgendwo fehlt mir da der Zusammenhang zu dem Urteil, dass hier von Kommunen rechtswidrig gehandelt wurde. Oder sind sie der Meinung, dass Menschen ab 60 bei Rot über die Ampel dürfen, ab 70 müssen?

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