Steuererklärung 2012: Abgabetermin rückt näher

Berlin(mr/fin). In wenigen Tagen muss die Steuererklärung 2012 beim Finanzamt eingereicht sein. Wer die Abgabefrist bisher ignoriert hat, sollte in den nächsten Tagen alle wichtigen Unterlagen zusammensuchen und die Formulare ausfüllen. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Im Schnitt erhält jeder Deutsche rund 800 Euro vom Finanzamt zurück.

Steuererklärung bis zum 31. Mai 2013 abgeben

Bis zum 31. Mai 2013 müssen die meisten ihre Steuererklärung abgegeben haben. Viele haben sich bereits darum gekümmert und auch schon ihren Steuerbescheid erhalten. Andere schieben die Abgabe jedoch bis zum letzten Tag hinaus. Wer den Termin nicht einhält, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Um diese zu verhindern, können Verbraucher jedoch um eine Fristverlängerung bitten. Dazu reicht es aus, ein formloses Schreiben aufzusetzen oder mit der zuständigen Behörde zu telefonieren. Allerdings sollte der Steuerpflichtige gute Gründe für die Verlängerung nennen, etwa einen Umzug oder eine längere Dienstreise.

Neun von zehn Arbeitnehmern erhalten eine Rückzahlung

Laut finanzen.de gilt die Frist bis Ende Mai nur für Personen, die ihre Steuererklärung selbst machen. Für Steuerpflichtige, die etwa einen Steuerberater beauftragt haben, verschiebt sich der Abgabetermin bis auf den 31. Dezember 2013. Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass neun von zehn Arbeitnehmern eine Steuererstattung bekommen. Im Schnitt sind es dann über 800 Euro. Auch wenn der Papierkram lästig erscheint: In der Regel lohnt er sich.

Steuererklärung: Konkrete Angaben machen

Steuerpflichtige können viele Ausgaben von der Steuer absetzen. Jedoch müssen sie dabei auf die Richtigkeit ihrer Angaben achten. Besonders bei der Entfernungspauschale schauen Finanzbeamte zur Überprüfung auf einen Routenplaner. Was viele nicht wissen: Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet wurden, können von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für Beiträge für Versicherungen und Altersvorsorge. Diese müssen dazu in der Anlage AV und in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.

Steuerbescheid auf Fehler überprüfen

Seitdem Arbeitgeber, Versicherer, Rentenversicherungsträger und andere Stellen die Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt weiterleiten, müssen Verbraucher ihren Steuerbescheid verstärkt auf Fehler kontrollieren. Laut dem Bund der Steuerzahler soll jeder dritte Bescheid fehlerhaft sein. Ursachen gibt es viele. So haben sich etwa Zahlendreher eingeschlichen oder es wurden nicht alle Freibeträge berücksichtigt. Auch ist es möglich, dass das Finanzamt nicht alle Aufwendungen als Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt hat.Sollte der Bescheid tatsächlich fehlerhaft sein, können Steuerpflichtige beim Finanzamt Einspruch einlegen. Im Zuge der sogenannten Rechtsbehelfsfrist bleibt den Betroffenen dazu einen Monat Zeit.

Übrigens: Wer einmal freiwillig eine Steuererklärung gemacht hat, ist nicht dazu verpflichtet, diese künftig jedes Jahr abzugeben. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest weist darauf hin, dass dies nur ein Gerücht ist. Betroffene haben vielmehr die Wahl, sich jedes Jahr neu zu entscheiden

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