Bünde: Feuerwehrleute haben kein Dienstvergehen begangen

Bünde(mr/y). Die Stadt Bünde, und die Ermittlungsführerin der Stadt Bünde, haben nunmehr den Bünder Feuerwehrbeamten mit einem Bescheid vom 4. Februar 2015, schriftlich mitgeteilt: „Sie haben kein Dienstvergehen begangen“, somit hat sich die Rechtsauffassung von ver.di NRW voll umfänglich durchgesetzt, so der ver.di Fachgruppenleiter Feuerwehr Ortwin Bickhove-Swiderski (Düsseldorf), der extra zu der Begutachtung dieses Falles, aus der ver.di Zentrale nach Bünde anreißt war.

Das WDR Fernsehen und auch die Bünder Tageszeitungen, hatten über diesen Fall berichtet. Jetzt haben es die Kollegen, schwarz auf weiß, dass sie alles richtig gemacht haben. Die Kollegen haben demonstriert und auf die verfehlte und mangelhafte Personalsituation der Bünder Feuerwehr, mehrfach hingewiesen.

Jetzt sollten sich die Parteien, an einen Tisch setzen und gemeinsam einen Kompromiss erarbeiten, wir wollen Steine abtragen und jetzt Brücken bauen, so der Fachgruppenleiter Ortwin Bickhove-Swiderski, von Verdi. Sachorientierte Gespräche, auch mit der Personalvertretung und den Gewerkschaften helfen dann weiter. Ver.di steht für diese Gespräche zur Verfügung. Nun müssen sich Rat, Politik und Verwaltung bewegen, damit eine gute und bürgerfreundliche Situation in Bünde geschaffen werden kann. Alle bisherigen Vorschläge müssen jetzt erneut auf den Tisch und gemeinsam bewertet werden.

Zur Erinnerung, die Kollegen hatten einen Marsch durch die Innenstadt durchgeführt, um auf ihre berufliche Situation bei der Bünder Feuerwehr aufmerksam zu machen.
Die Gewerkschaft ver.di hatte eine Traueranzeige aufgegeben, um auch auf diese Situation hinzuweisen. Diese gewerkschaftlichen Aktivitäten hatten den Bürgermeister Koch veranlasst, unter dem 19. November 2014, schriftlich, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nach dem Disziplinargesetz für das Land NRW, zu veranlassen.

Hinweis, für die Redaktion. Nach dem Disziplinargesetz des Landes NRW, müssen sich nunmehr die betroffenen Beamten zu dem Ermittlungsbericht schriftlich oder mündlich äußern.

Die Antwort, der betroffenen Beamten dürfte auf der Hand liegen.

Für ver.di Fachgruppe Feuerwehr ist klar, nach der nochmaligen Rückäußerung der Kollegen, müssen diese Disziplinarverfahren eingestellt werden. Auch dürfen den betroffenen Beamten in ihrem weiteren beruflichen Fortkommen, keine Nachteile entstehen, so der Fachgruppenleiter Ortwin Bickhove-Swiderski, weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert