Finanzieller Engpass: Ist ein Gehaltsvorschuss der Ausweg?

Um kurzfristige finanzielle Engpässe abzufedern, wird üblicherweise ein Dispokredit eingeräumt. Dadurch kann das Girokonto um das Drei- bis Vierfache des monatlichen Geldeingangs überzogen werden. Ungeplante Ausgaben und notwendige Anschaffungen können allerdings dafür sorgen, dass selbst dieser Spielraum nicht mehr ausreicht. Prinzipiell ist es möglich, einen Gehaltsvorschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Welche Rechte und Pflichten gibt es in diesem Zusammenhang?

Arbeitgeber zur Vorschusszahlung nicht verpflichtet

Bei einem Vorschuss für den Lohn handelt es sich um eine Vorauszahlung für noch nicht erbrachte Leistung – prinzipiell muss der Arbeitnehmer durch seine Arbeit in Vorleistung treten. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber zu einem Lohnvorschuss keinesfalls verpflichtet ist. In einigen Fällen sind in den Arbeitsverträgen allerdings Klauseln vereinbart worden, die eine Vorauszahlung von einem Teil des Lohns unter bestimmten Bedingungen erlauben. Auch in Tarifverträgen können solche Vereinbarungen prinzipiell getroffen werden. Üblicherweise handelt es sich bei einem Lohnvorschuss um eine freiwillig durch den Arbeitgeber geleistete Zahlung, die dann mit dem nächsten Gehaltseingang verrechnet wird. Um einen solchen Gehaltsvorschuss zu erhalten, ist üblicherweise eine Rücksprache mit der Personalabteilung des Unternehmens notwendig. Dabei wird dann eine Zahlung in vereinbarter Höhe veranlasst, die üblicherweise einem kleinen Anteil des Lohns entspricht. Die Vorleistung größerer Summen wäre schon deshalb kaum ratsam, weil zum Geldeingang am Ende des Monats ohnehin die Fixkosten wie Miete abgebucht werden.

Online-Kredit als Alternative?

Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass es sich beim Vorschuss ohnehin nur um eine kurzfristige finanzielle Verschnaufpause handelt, die die finanzielle Situation für maximal einen Monat entspannt. Aus diesem Grund sollte sich die Frage gestellt werden, ob ein Ratenkredit nicht die bessere Alternative ist – denn damit ist eine vollständige Umschuldung möglich. Wer seinen Arbeitgeber um einen Gehaltsvorschuss bittet, hat die üblichen Rahmen in der Regel schon ausgeschöpft, wozu auch der eingangs erwähnte Dispokredit zählt. Bei einem solchen Dispositionskredit ist die Verzinsung allerdings derart hoch, dass die finanzielle Situation dadurch dauerhaft angespannt bleibt. Hier ist es klüger, das Girokonto durch einen Ratenkredit auszugleichen, der sich vor allem online leicht halten lässt. Aufgrund des aktuell günstigen Zinsumfeldes sind Ratenkredite so günstig zu erhalten wie selten. Der Vergleich verschiedener Kreditangebote ist insbesondere im Internet ratsam, weil sich hier auch die Offerten günstiger Direktbanken in Anspruch nehmen lassen. Der Vorteil: Weil der Dispokredit wieder genutzt werden kann, lassen sich künftig finanzielle Engpässe einfacher meistern.

Kurzzeitkredit mit besonders schneller Zahlung

Der besondere Vorzug eines Gehaltsvorschusses liegt darin, dass die Zahlung besonders schnell möglich ist – in der Regel am gleichen oder am nächsten Tag. Bei konventionellen Ratenkredit ist heute zwar eine schnelle Zu- oder Absage durch das Kreditinstitut möglich, zu einer sofortigen Auszahlung kommt es allerdings kaum. Geht es nur um die kurzfristige Überbrückung finanzieller Schwierigkeiten bis zum nächsten Gehaltseingang, ist ein Kurzzeitkredit vielleicht die bessere Wahl. Einige Online-Anbieter ermöglichen die schnelle Zahlung häufig binnen 30 Minuten. Eine Authentifizierung via Webcam ist ausreichend, um den Kreditnehmer zu legitimieren. Zwar sind die Zinsen vergleichsweise hoch, aufgrund des kurzen Berechnungszeitraums fallen die absoluten Kosten für das Darlehen gering aus. Bei diesem Kurzzeitkrediten handelt es sich um Zahlungen für einen Zeitraum von maximal einem Monat, die nur kurze Engpässe überbrücken sollen. Sofern also eine Vorauszahlung des Lohns nicht möglich oder vom Unternehmen nicht gewünscht wird, handelt es sich hier vielleicht um die bessere Alternative – die gleich noch einen weiteren Vorteil hat: Der eigene Chef muss nicht über die eigene finanzielle Situation unterrichtet werden.

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