Minden. Für zwei der drei Legehennen-Betriebe im Kreis Minden-Lübbecke, die am 31. Dezember 2010 vorsorglich gesperrt wurden, liegen jetzt die Untersuchungsergebnisse vor, die die Verzehrstauglichkeit der Eier bescheinigen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke hat die Betriebssperren aktuell aufgehoben. Der EU-Grenzwert von 3 pg (Pikogramm) Dioxin pro Gramm Fett wurde in den beiden Betrieben nicht erreicht. Die Ei-Probe aus einem Stall des dritten Betriebs liegt knapp über dem Grenzwert und wird jetzt durch eine Nachuntersuchung geprüft. Dieser Betrieb bleibt bis auf weiteres gesperrt.
Nach Informationen des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) hatten die drei Legehennenhalter im Kreis Minden-Lübbecke Futtermittel erhalten, die im Verdacht stehen, mit Dioxin verunreinigt zu sein. Die Lieferungen stammten von niedersächsischen Futtermittellieferanten. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke hatte bereits am 31. Dezember 2010 die Tierhalter-Betriebe umgehend vorsorglich gesperrt, so dass von dort weder Eier noch Geflügelfleisch in den Handel gelangen konnten. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Problematik wurden ebenfalls am 31. Dezember 2010 Eierproben entnommen und am 1. Januar 2011 dem Untersuchungsamt CVUA MEL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe) überbracht. Aufgrund von Futterlieferungen aus Niedersachsen wurden am 3. Januar 2011 ebenfalls fünf schweinehaltende Betriebe vorsorglich für die Abgabe von Schlachttieren gesperrt.
Rund 90 Betriebe weiter gesperrt
Mittlerweile informierten die Behörden aus Schleswig-Holstein darüber, dass neben den bisher bekannten Chargen der kontaminierten Futtermittel möglicherweise weitere Partien verunreinigt sein könnten. Der Kreis der Mischfutter-Hersteller, die eventuell verunreinigte Fettsäuren verarbeitet haben, ist somit größer geworden. Drei Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind betroffen. Die Futtermittelbetriebe wurden vom zuständigen Landesamt (LANUV).Für gewerbliche Futtermittel-Unternehmen ist in NRW das LANUV zuständige Behörde. Proben der Futtermittel wurden entnommen. Im Rahmen der Überprüfung wurden die Adressen der Tierhalter ermittelt, die mit dem in Verdacht stehenden Mischfutter beliefert wurden.
Die im Kreis Minden-Lübbecke ansässigen Betriebe wurden ebenfalls vorsorglich durch das Veterinäramt gesperrt, so dass von hier keine Lebensmittel in den Handel gelangen. Aktuell unterliegen im Kreis rund 90 Betriebe einer vorsorglichen Sperre. Es handelt sich um Betriebe, die Schweine oder bzw. und Rinder halten.
Ursächlich für die Verunreinigung der Futtermittel ist, dass Mischfettsäuren verarbeitet wurden, die für technische Verwendung vorgesehen waren. In welcher Konzentration die dioxinhaltige Mischfettsäure in den Futtermitteln eingesetzt wurde, ist bisher unbekannt. Daher wurde in jedem Verdachtsfall eine vorsorgliche Sperre der Betriebe ausgesprochen, die möglicherweise belastete Futtermittel erhalten haben.
Weiteres Vorgehen
Um die Sperren aufheben zu können, werden nach dem Flaschenhalsprinzip derzeit als erste Stufe Proben der Mischfettsäuren aus den Futtermittelherstellerbetrieben im CVUA MEL untersucht. Sollten diese keine Belastung aufweisen, können Sperren aufgehoben werden. In der nächsten Stufe werden dann die Mischfuttermittel auf Grenzwertüberschreitungen untersucht. Durch diese Vorgehensweise können die Untersuchungskapazitäten effektiv genutzt werden, so dass jeweils Erkenntnisse über eine größere Zahl von Betrieben gewonnen werden können. Produktuntersuchungen werden dann prioritär bei Betrieben mit täglichem Produktionsausstoß (Eier, Milch) vorgenommen. Erste Untersuchungsergebnisse zu den Mischfettsäuren erwartet das Landesamt für den späten Donnerstag.
Mittel- und langfristig sind gesundheitliche Schädigungen durch den Verzehr dioxinbelasteter Lebensmittel nicht auszuschließen. Dioxine gelten unter anderem als Krebsfördernd. Eine akute Gefährdung durch den Verzehr geringer Mengen Dioxin sei aber nicht zu erwarten.