Minden. Im Frühjahr 2010 startete im Kreis Minden-Lübbecke die 200-stündige Fortbildungsreihe „Von der Hebamme zur Familienhebamme“. „Die 22 Teilnehmerinnen werden am 26. März 2011 ihre Weiterbildung erfolgreich abschließen“, so Jennifer Jaque-Rodney, Familienhebammenbeauftragte des „Landesverbandes der Hebammen NRW“. Die Übergabe der Abschluss-Zertifikate findet am Samstag, 26. März 2011 um 15.30 Uhr im „Bistro Andre“, Obermarktstrasse 1, statt.
Im Kreis Minden-Lübbecke gab es bisher drei ausgebildete Familienhebammen. In Kooperation mit dem Landesverband der Hebammen NRW, dem Bund Deutscher Hebammen und den Frühen Hilfen der Stadt Minden und des Kreis Minden-Lübbecke konnten sieben weitere Hebammen für dieses neue Arbeitsfeld gewonnen werden.
Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Schwangeren und Müttern mit Kleinkindern sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen.
Die neuen Familienhebammen werden nicht alleine arbeiten, sondern sind eingebunden als ein eigenständiges Angebot der Frühen Hilfen im Kreisgebiet. „Als Lotsinnen zwischen dem Sozial– und Gesundheitswesen benötigen sie daher sehr gute Kenntnisse über die Leistungen und Arbeitsweise der weiteren Berufsgruppen“, erklärt Mirjam Frömrich von den Frühen Hilfen der Stadt Minden.
Das Bundeskabinett hat am 16. März das neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz soll den Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern, indem es Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voranbringt und alle Akteure stärkt, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Das Gesetz, das nach den Plänen der Familienministerin ab dem Jahr 2012 gelten soll, sieht unter anderem die Stärkung von Familienhebammen vor. Diese Hebammen sollen schon während der Schwangerschaft und ein Jahr nach der Geburt des Kindes Familien in schwierigen Situationen sozial und gesundheitlich beraten und betreuen.
„Die Hebammen sind der Dreh- und Angelpunkt früher Hilfen für die Familien“, meint Familienministerin Kristina Schröder. Dafür will ihr Ministerium ab dem kommenden Jahr jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Länder und Kommunen müssten ebenfalls „ihren Anteil“ zahlen, so Schröder: „Kinderschutz gibt es nicht zum Nulltarif.“ Ihren Aussagen zufolge brauchen jedes Jahr rund 60.000 Familien diese besondere Hilfe.
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