Hille(mr/kpb). Ein mit zwei männlichen Personen besetzter PKW kam, am in der Nacht auf Samstag, auf der Lübbecker Straße im Hiller Ortsteil Eickhorst in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, beschädigte den Zaun einer Koppel und blieb im Graben liegen. Die beiden Insassen entfernten sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den verursachten Schaden zu kümmern. Im Zuge der polizeilichen Fahndung konnten sie jedoch angetroffen werden. Nunmehr wurde auch der Grund der Flucht bekannt: Der 23-jährigen Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ferner bestand der Verdacht, dass er das Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der Sachschaden wird auf ca. 8250,00 Euro geschätzt.