Karlsruhe/Berlin(mr). Die Karlsruher Verfassungsrichter urteilten, dass das Sondergremium, bestehend aus neun Abgeordneten, größtenteils gegen das Grundgesetz verstößt.Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Rechte der anderen Abgeordneten mit Blick auf die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Parlaments verletzt werden.Lediglich beim Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt seien Entscheidungen des Sondergremiums aus Gründen der Vertraulichkeit zulässig.