Minden. Stabile Preise und eine gesunkene Nachfrage nach Baugrundstücken. Das sind zusammengefasst die wichtigsten Aussagen der neuen Bodenrichtwertermittlung. Entsprechend der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden die Bodenrichtwerte für baureife und für landwirtschaftliche Nutzflächen im Gebiet der Stadt Minden zum Stichtag 1. Januar 2012 aufgrund der von den Notaren vorgelegten Kaufverträge zonal ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den gegenwärtigen Ausbauzustand der vorhandenen Erschließungsanlagen.
Bei den Baulandverkäufen für den individuellen Wohnungsbau registrierte der Gutachterausschuss für das Jahr 2011 eine gesunkene Nachfrage zum Vorjahr 2010. Die erzielten Preise sind gegenüber dem Vorjahr jedoch unverändert geblieben. Die Nachfrage richtete sich im Besonderen nach bauträgerfreien Grundstücken in guter und sehr guter
stadtnaher Lage. Grundstücke in den Außenbereichen wurden und werden lediglich in einzelnen Fällen (Baulücken) nachgefragt. In den Teilbereichen Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzflächen war zum Vorjahr eine steigende Nachfrage mit jedoch unveränderten Preisen zu verzeichnen.
Im Stadtgebiet von Minden sind zonale Richtwertgebiete für Baulandflächen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Gebiete für Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbebauflächen. Die Bodenrichtwerte für baureife Wohnbauflächen in entsprechender Richtwertgrundstücksgröße inklusive Erschließung (Kanal und Straße) liegen zwischen 60 EURO/m² und 170 EURO/m², je nach Lage im Stadtgebiet. Im Kernbereich der Innenstadt ergeben sich wesentlich höhere Bodenrichtwerte beginnend mit 150 EURO/m² am Stadtkernrand bis 550 EURO/m² voll erschlossen im Bereich Bäckerstraße und Scharn. Bei den Gebieten für Gewerbebauflächen liegen die Werte je nach Lage zwischen 25 EURO/m² und 40 EURO/m² inklusive Erschließungskosten.
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen werden gemarkungsweise ausgewiesen. Die Werte für Acker liegen zwischen 2,00 EURO/m² und 2,50 EURO/m² mit entsprechender Angabe der durchschnittlichen Bodengüte (Ackerzahl). Der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Grünlandflächen liegt bei 1,30 EUR/m² mit durchschnittlicher Bodengüte (Grünlandzahl).
Die auf den Bewertungsstichtag 01.01.2012 bezogenen Richtwerte sind in einer Bodenrichtwertkarte zonal dargestellt. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit von Montag, 5. März 2012, bis Montag, 2. April 2012, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, Zimmer 3.43 (3. Obergeschoss), Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr.
Die amtlichen Bodenrichtwerte in NRW sind auch online abrufbar. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Zusammenarbeit mit dem Geodatenzentrum des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen stellen flächendeckend die Bodenrichtwerte sowie weitere grundstücksbezogene Daten zur Verfügung (www.boris.nrw.de).
Gegen eine Verwaltungsgebühr kann die Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht von der Geschäftsstelle bezogen werden. Weiterhin stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der üblichen Dienstzeiten für mündliche und schriftliche Richtwertauskünfte zur Verfügung (Tel. 89-279 und 89-254, Fax 89-776). Demnächst stehen die Informationen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Minden und seiner Geschäftsstelle im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: www.gars.nrw.de/ga-minden.