Minden(mr/sm). Das Bürgerbüro der Stadt Minden versteigert am Mittwoch, 14. März 2012, ab 9 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses (Eingang Kleiner Domhof 17) Fundsachen. Diese können öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden. Versteigert werden Handys, Schmuck, Uhren, Bekleidung sowie diverse Kleinteile und Fahrräder.
Die Versteigerung wird wie bereits in den letzten Jahren durch Berthold Brethauer, Mitarbeiter im Bereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, moderiert. Die Stadt Minden übernimmt für die versteigerten Fundsachen keine Gewähr. Dieses ist Kraft Gesetzes ausgeschlossen. Die Mehrzahl der Fahrräder ist jedoch augenscheinlich noch fahrbereit.
Gemäß Paragraph 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Finder einer Sache, sofern er den Verlierer nicht kennt, den Fund und die Umstände, die für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, unverzüglich dem Fundbüro mitzuteilen. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekanntgeworden ist oder sein Recht dem Fundbüro angemeldet hat. Verzichtet der Finder auf das ihm zustehende Recht, so hat das Fundbüro die Sachen öffentlich zu versteigern.