Kreis Minden-Lübbecke (mr/kpb). Mit Eröffnung der Weihnachtsmärkte und der beginnenden Adventszeit müssen sich die Autofahrer im Kreis Minden-Lübbecke auf verstärkte Alkoholkontrollen der Polizei einstellen. Diese werden nicht nur in den Abend- und Nachtstunden stattfinden, sondern zu allen Tageszeiten, kündigen die Ordnungshüter im Vorfeld an.
„Wer die vorweihnachtliche Zeit und die Besuche der Weihnachtsmärkte bedenkenlos genießen will und dabei auf ein alkoholisches Getränk nicht verzichten möchte, der sollte unbedingt auf das Führen von Kraftfahrzeugen verzichten“, rät die Polizei in einer Pressemitteilung. Dies gilt im übrigen auch für die obligatorischen Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern.
Wer sich alkoholisiert hinter das Lenkrad setzt, gefährdet sein oder das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, macht die Polizei deutlich. Das es immer wieder Unbelehrbarer gibt, zeigt ein Blick auf das vergangene Wochenende im Mühlenkreis. Fünf Autofahrer stoppten die Beamten, da sie angetrunken auf den heimischen Straßen unterwegs waren. Betroffen waren Fahrer in Minden, Porta Westfalica und Rahden. In allen Fällen mussten sie neben einer Blutprobe auch ihren Führerschein abgeben. Außerdem erwartet sie nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Es droht eine empfindliche Geldstrafe und ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Damit es in den kommenden Wochen kein böses Erwachen gibt, empfiehlt die Polizei:
Planen Sie den Nachhauseweg von einer Weihnachtsfeier oder dem Weihnachtsmarktbesuch rechtzeitig und lassen Sie sich von Angehörigen oder Freunden abholen. Eine Taxifahrt ist immer preiswerter, als eine spätere Geldstrafe von mehreren hundert Euro. Auch ein Restalkoholwert nach einer Feier kann bei einer morgendlichen Polizeikontrolle für den Verlust des Führerscheins durchaus ausreichend sein.