Berlin(mr/fin). Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Es soll voraussichtlich zum 1. August 2013 in Kraft treten. Für Verbraucher wird der Rechtsstreit dann teurer, da sich etwa die Anwalts- und Gerichtsgebühren erhöhen werden. Doch auch in anderen Bereichen steigen die Kosten. Ursprünglich sollte das Gesetz schon zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Kostenrecht wird modernisiert
Das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Ursprünglich hätten damit schon zum 1. Juli 2013 die Gebühren für Gerichte und Anwälte steigen sollen. Doch das Gesetz musste erst den Vermittlungsausschuss aus Vertretern von Bund und Ländern passieren. Am 5. Juli machte der Bundesrat dann den Weg für ein modernes Kostenrecht frei. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)zeigte sich erfreut darüber, dass die Abgeordneten den vom Vermittlungsausschuss geforderten Änderungen zugestimmt haben. Nun kann das Gesetz aller Voraussicht nach zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Notar-, Gerichts- und Anwaltsgebühren steigen
Für die Verbraucher ändert sich dadurch einiges. Einerseits werden die Rechtsanwaltsgebühren angehoben, andererseits erhöhen sich auch die Gerichtsgebühren. Zudem werden die Vergütungsregeln für Notare ersetzt, sodass auch dort die Gebühren steigen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet damit, dass die Gerichtskosten im Schnitt um 14 Prozent steigen werden. Sogar um 25 Prozent sollen sich die Anwaltskosten im Bereich Sozialrecht erhöhen.
Rechtsstreit wird ab dem 1. August 2013 teurer
Wer künftig sein Recht durchsetzen will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Laut Jörg von Fürstenwerth vom GDV erhöhen sich die Kosten für eine typische Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht um 900 Euro. Er weist darauf hin, dass „der Jahresbeitrag einer Rechtsschutzversicherung heute oft immer noch niedriger als die Kosten einer einzigen Arbeitsstunde eines Anwalts“ sind. Aufgrund des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist es jedoch möglich, dass auch die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung steigen, berichtet finanzen.de. Der GDV geht von einer finanziellen Mehrbelastung von jährlich 375 Millionen Euro aus.
Steigende Gebühren in vielen Bereichen
Nicht nur bei einem Kündigungsschutzverfahren wird es für Verbraucher künftig teurer. Auch bei einem Bußgeldverfahren steigen die Kosten. Rund 100 Euro mehr müssen Autofahrer nun für Ihren Anwalt zahlen, wenn sie sich mit seiner Unterstützung gegen den Führerscheinentzug aufgrund zu hoher Geschwindigkeit wehren. Beim Hauskauf bzw. -verkauf erhält der Notar bei einem Immobilienwert von 200.000 Euro nun rund 20 Prozent für seine Dienste. Und auch wer sein Testament machen will und über ein Vermögen von 500.000 Euro verfügt, muss für den Notar künftig rund 16 Prozent mehr zahlen.