Bad Oeynhausen(mr/jw). Am 01. Januar 2013 ist die neue Gesetzgebung des Patientenrechtegesetzes in Kraft getreten. Dadurch haben sich aus juristischer Sicht wesentliche Änderungen für erkrankte Menschen ergeben, die sowohl eine ambulante als auch eine stationäre Therapie erhalten. Im Rahmen einer Nachmittagsveranstaltung lädt die Abteilung für Allgemein Orthopädie der Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen alle Interessierten zu der sensiblen Thematik “Patientenverfügung, Betreuung und Vollmachten“ ein.
Dabei beleuchten Experten aus medizinischer, juristischer und seelsorgerischer Sichtweise die grundlegenden Prinzipien der medizinischen Behandlungspfade, aber auch das Arzt- / Patientenverhältnis. In diesem möglichst konzentrierten Ausblick wird vor allen Dingen der Wille des einzelnen Patienten in den Mittelpunkt gestellt. Andrea Schumann, Richterin am Amtsgericht Bad Oeynhausen spricht zu dem Thema „Wer hilft mir, wenn ich mir selbst nicht mehr helfen kann? – Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aus rechtlicher Sicht“. Das „Arzt-Patientenverhältnis am Lebensende“ ist das Thema von Dr. Jost Niedermeyer, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Pneumologie am Krankenhaus Bad Oeynhausen. Elisabeth Arning, Seelsorgerin am Krankenhaus Bad Oeynhausen spricht zu dem Thema „Mein Wille geschehe – aus der Perspektive der Seelsorgerin.
Die Vorträge beginnen am 07. November um 18:00 Uhr im Großen Konferenzraum der Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen, Am Kokturkanal 2. Anmeldungen sind erforderlich unter: Tel. 05731 / 274 – 161 (9 bis 13 Uhr) oder Fax 05731 / 247 – 156 oder per E-Mail: Christiane.arendt@muehlenkreiskliniken.de