Kreis-Minden-Lübbecke(mr/y). Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte der Kinder“ – die UN-Kinderrechtskonvention. Wir feiern damit am 20. November 2014 das 25-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention und damit die erste Generation von Kindern die mit diesen Rechten aufwachsen können.
Kinder haben mit der Konvention das erste Mal das Recht auf ein Aufwachsen ohne Gewalt und ein Recht auf Schutz vor Missbrauch, zum Beispiel als Kindersoldaten oder Prostituierte. Kinder haben damit das Recht auf Überleben, auf Bildung und auf Beteiligung.
„Die 54 Artikel der Konvention vermitteln ein neues Verständnis von Kindern – weg von ‚kleinen Erwachsenen‘ hin zu eigenständigen Persönlichkeiten mit einem eigenen Willen von Geburt an“ erklärt der SPD Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe als Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend.
„Die UN-Kinderrechtskonvention ist bis heute in Deutschland nicht voll umgesetzt. Es gibt jedoch ein breites Bündnis für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Auch Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) gehört zu den Befürworterinnen. Das kann ich nur unterstützen.
Durch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz käme Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention einer Staatenverpflichtung nach und würde darüber hinaus Vorgaben der EU-Grundrechtecharta in nationales Recht umsetzen. Dieser Schritt wäre in besonderer Weise geeignet, das allgemeine Bewusstsein für die Rechte der Kinder zu stärken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft zu senden, das Wohlergehen der Kinder als bereichsübergreifende Kernaufgabe anzusehen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die elterliche Verantwortung dafür stärken, die Rechte des Kindes tatsächlich zur Geltung zu bringen und die Berücksichtigung von Kindesinteressen im politischen Raum fördern.“
Dadurch sind aus meiner Sicht konkrete Verbesserungen im Alltag von Kindern zu erwarten. Staatliche Stellen würden eine wertvolle Orientierung erhalten. Ich verbinde damit die Erwartung, dass sich die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, von Kindern mit psychisch kranken Eltern, von Scheidungskindern und hilfebedürftigen Kindern verbessern wird. Ich setze auf mehr Verantwortung für die Wahrung von Kinderrechten in Kitas, Schulen und anderen Institutionen, die mit Kindern umgehen.“