Verbraucherzentrale NRW warnt vor Kündigung der Lebensversicherung

Düsseldorf(mr/y). Die Generali erklärte ihren Ausstieg aus der Lebensversicherung, auch die Allianz will keine Kapitallebensversicherungen mehr aktiv anbieten. Verbraucherschützer warnen ohnehin schon seit Jahren vor dem Abschluss einer solchen Police. Der Grund: Der Garantiezins wurde seit 2000 schrittweise von einst 4 auf mittlerweile 1,25 Prozent abgesenkt und auch die jährlichen Überschussdeklarationen fallen immer niedriger aus. Hinzu kommen Aufwendungen für zusätzliche Sicherungskosten, wie die Zinszusatzreserve (ZZR), die ebenfalls zu Lasten der Rendite gehen. Immer weniger Verbraucher sind von der Leistung ihrer Lebensversicherung überzeugt.

Allerdings warnen die Verbraucherschützer nicht nur vor der Lebensversicherung an sich – sie warnen auch davor, die Police vorzeitig zu kündigen. Denn bei vorzeitiger Kündigung erhält der Verbraucher lediglich den Rückkaufswert ausgezahlt – und macht so Verlust. Denn die Versicherer haben die Kündigungskosten bereits in den Rückkaufswert eingepreist. Wie hoch diese Kosten konkret sind, entzieht sich dem Verbraucher. Fakt ist, dass vor allem Altverträge mit hohen Garantieverzinsungen besonders gern von den Lebensversicherern kassiert werden, denn die Versicherer haben immer mehr Probleme, die hohen Garantiezusagen aus den vergangenen Jahrzehnten zu bedienen. Gerade die sollten jedoch am wenigsten gekündigt werden; die Verbraucherschützer empfehlen eine Weiterführung des Vertrages.

Ist also der Verbraucher in der Lebensversicherung gefangen? Ganz so aussichtslos ist die Lage jedoch nicht, denn zur Kündigung gibt es gleich mehrere Alternativen, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen seit Kurzem auf ihrer Webseite vorstellt. Insgesamt werden acht Alternativen präsentiert, mit deren Hilfe Verbraucher Kündigungskosten vermeiden können. Darunter befinden sich auch Lösungen, die nur einen kleinen Teil der Policen betreffen, wie zum Beispiel der Widerruf, der nur für Lebensversicherungen in Betracht gezogen werden kann, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Andere Lösungen zielen lediglich darauf ab, die Kostenbelastung der Prämien zu reduzieren, wie etwa die Reduzierung der Dynamik, sowie die Reduzierung oder Stundung von Prämien. Auch die Beitragsfreistellung oder Ruhend-Stellung von Verträgen sind Möglichkeiten, die bisweilen angeboten werden. Wer nur vorübergehend Liquidität benötigt, ansonsten aber seine Versicherung behalten möchte, kann sich mit einem Policendarlehen Luft verschaffen.

Eine interessante Option stellt schließlich der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt dar. Die Zweitmarkt-Unternehmen, die sich im Interessensverband BVZL e.V. zusammengeschlossen haben, bieten an, Verträge anzukaufen und zahlen dafür einen Kaufpreis, der zwei bis drei Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Diese Verträge werden nach Ankauf von Investoren weitergeführt, weshalb den Versicherten auch nach Verkauf noch ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten bleibt. Einige Ankäufer bieten zusätzlich an, die Lebensversicherung in Verbindung mit einer Rückerwerbsgarantie zu erwerben. Marktführer Policen Direkt wirbt beispielsweise auf seiner Webseite damit, dass bei seinem garantierten Ankauf „Policencash“ Zusatzversicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in voller Höhe bestehen bleiben. Die Düsseldorfer Verbraucherschützer warnen vor allem, dass eine ausgesprochene Kündigung nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Mit einer Rückerwerbsoption bietet der Zweitmarkt genau das an: Die Option, seinen Vertrag jederzeit wieder zurückzuerwerben.

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