Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten – Geänderte Satzung in Kraft

Minden. Die geänderte Satzung zur Festlegung der Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten ist (heute) am 12. August in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte diese in ihrer Sitzung am 21. Juli mit großer Mehrheit beschlossen. Die ursprünglich vorgesehenen Fristen wurden durch die Änderungssatzung nachträglich noch einmal um vier Monate verschoben.

Mit Inkrafttreten der Satzung werden die ersten Grundstückseigentümer in Kürze durch die Städtischen Betriebe Minden (SBM) aufgefordert, die Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen durchführen zu lassen. Als erstes betroffen sind die Grundstücke in den Teilgebieten A und B im Wasserschutzgebiet Minden – Portastraße (siehe anliegende Karte). Für diese Grundstücke muss die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen spätestens bis zum 1. Juli 2012 nachgewiesen sein. Alle anderen Grundstücke werden in den nächsten Monaten beziehungsweise Jahren folgen und die Grundstückseigentümer etwa ein Jahr vor Ablauf deren Frist durch die SBM entsprechend informiert.

„Die aktuell betroffenen Grundstückseigentümer bekommen in den nächsten Tagen Post von den Städtischen Betrieben Minden“, so der Bereich Abwasser und Straßen. Das Schreiben, das sie erhalten werden, enthalte umfangreiche Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung und gebe Hinweise, wohin sich die Betroffenen wenden können, um offene Fragen zu klären.

Hier nun die Satzung sowie Übersichtskarte und Straßenliste des Betroffenen Gebietes.

Aenderungssatzung

Strassenliste (2)

 

One Reply to “Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten – Geänderte Satzung in Kraft”

  1. Wenn irgendwelche Schreiben der SBM in meinem Postkasten eintreffen, werde ich sie mit Freude an den Ursprung zurücksenden – durchs Klo und den dichten Kanal natürlich.

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